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Ist Pflegegeld pfändbar?

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Bei drohender Kontopfändung fragen sich viele Menschen, die verschuldet sind und Pflegegeld beziehen, ob dieses pfändbar ist. Lesen Sie in diesem Beitrag alles, was Sie zur Pfändbarkeit des Pflegegelds wissen müssen, und wie Sie es effektiv schützen können.


Pfändung des Pflegegelds? – Gesetzliche Grundlage

Pflegegeld ist in der Theorie nicht pfändbar. Die gesetzliche Grundlage besagt, dass Ansprüche auf „Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehr­auf­wand auszugleichenunpfändbar sind (§ 54 SGB I Nr.3). Dazu zählt auch das Pflegegeld. Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber-Beitrag „Ist Pflegegeld pfändbar? Was Angehörige wissen sollten“.

Es kann aber einen Unterschied machen, wer das Pflegegeld erhält – die pflegebedürftige Person, oder z.B. Familienmitglieder, die diese Person zu Hause pflegen. Um ihr Pflegegeld zu schützen, müssen Sie allerdings aktiv werden.

Pflegegeld bei pflegebedürftigen Menschen

Pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegegeld. Dieses wird monatlich von der Pflegeversicherung gezahlt. Es gilt als unpfändbare Sozialleistung. Das Pflegegeld zählt zudem nicht als Einkommen, denn es dient nicht dem Lebensunterhalt, sondern nur der Pflege.


Eine Pfändung des monatlichen Einkommens ist bei Überschuldung (z.B. im Fall einer Verbraucherinsolvenz) möglich. Zum Einkommen zählen zum Beispiel auch Rente oder Witwenrente. Alles über einem Pfändungsfreibetrag von monatlich 1.402,28 € (ab Juli 2023) darf theoretisch gepfändet werden, wenn eine Titulierung der Forderung vorliegt. Das Pflegegeld ist davon laut Gesetz zwar ausgenommen, Sie müssen aber trotzdem selbst etwas tun, um es zu schützen.

Um Ihr Geld vor einer Kontopfändung zu schützen, müssen Sie aktiv werden und ein Pfändungsschutzkonto anlegen.

Pflegegeld bei Angehörigen

Pflegende Angehörige wie Familienmitglieder oder Freunde erhalten das Pflegegeld meistens als Anerkennung für ihre Leistungen von der pflegebedürftigen Person. Sie erhalten es also nicht direkt von der Pflegeversicherung, somit ist es auch keine Sozialleistung. Aber zählt es dadurch als Einkommen?

Im Jahr 2022 fasste der Bundesgerichtshof einen Beschluss: Das Pflegegeld stellt auch für Angehörige „kein Einkommen“ dar. Es ermöglicht es der pflegebedürftigen Person vielmehr, den pflegenden Angehörigen eine Anerkennung „für die mit großem Einsatz und Opferbereitschaft im häuslichen Bereich sichergestellte Pflege“ zukommen zu lassen. So bietet es einen Anreiz und eine Unterstützung für die häusliche Pflege (Lesen Sie hier den gesamten Beschluss nach).

Also kurz gesagt: auch bei Angehörigen darf das Pflegegeld nicht gepfändet werden, weil es kein Einkommen ist.

Der Beschluss des BGH bietet an sich noch keinen Schutz vor einer drohenden oder laufenden Kontopfändung – er gibt Ihnen aber die Möglichkeit, Ihr Geld selbst zu schützen.


So schützen Sie Ihr Pflegegeld mit dem P-Konto

Wenn Ihnen eine Kontopfändung droht und Sie Ihr Geld vor der Pfändung schützen wollen, müssen Sie ein Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) anlegen. Es ist auch möglich, ein bestehendes Konto bei Ihrer Bank in ein P-Konto umzuwandeln.

Auf dem P-Konto ist Ihr monatliches Einkommen bis zur Pfändungsfreigrenze von monatlich 1.410,00 € (ab Juli 2023) sicher. Wenn Sie dort Ihr Pflegegeld ebenfalls vor der Pfändung schützen wollen, können Sie beantragen, dass die Pfändungsfreigrenze um den Betrag des Pflegegelds erhöht wird.

Das geht aber nicht einfach so. Um die Pfändungsfreigrenze zu erhöhen, benötigen Sie eine spezielle Bescheinigung. Diese kann Ihnen entweder ein Sozialleistungsträger oder ein Anwalt ausstellen. Auch eine anwaltliche Schuldnerberatung wie AdvoNeo kann Ihnen hierbei helfen. Mehr Informationen zum P-Konto finden Sie in unserem Online-Ratgeber.


Wird bei Ihnen bereits gepfändet? Das können Sie tun

Wenn Sie bereits von einer Kontopfändung betroffen sind oder Ihnen eine Pfändung angedroht wird, sollten Sie sich schnellstmöglich Hilfe von einem Experten suchen. In einer solchen Situation kann Ihnen am besten ein auf Schulden spezialisierter Anwalt oder eine anwaltliche Schuldnerberatung helfen. Bei einer Pfändung ist es wichtig, schnell zu handeln – denn vielleicht ist es noch nicht zu spät.

Wenn Sie Hilfe brauchen, kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular und wir beraten Sie darüber, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihre Schulden schnellstmöglich loszuwerden und die Pfändung noch abzuwenden.

Foto(s): pexels.com

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