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In 3 Jahren schuldenfrei: So können Sie Ihre Schulden schnell loswerden

  • 4 Minuten Lesezeit
Eine junge Frau macht sich Sorgen über ihre Schulden

Viele Schulden zu haben, kann im Alltagsleben sehr belastend sein. Haben auch Sie Schulden und wissen nicht, wie Sie aus der „Schuldenfalle“ entkommen können?

In diesem Artikel stellen wir Ihnen zwei Möglichkeiten vor, mit denen Sie die Chance haben, bereits nach 3 Jahren schuldenfrei zu sein: der außergerichtliche Vergleich und die Verbraucherinsolvenz (auch bekannt als Privatinsolvenz).

„In 3 Jahren schuldenfrei“: Darum spricht man von 3 Jahren

Seit der Gesetzesänderung von 2020 dauert das Restschuldbefreiungsverfahren in der Privatinsolvenz nur noch 3 statt 6 Jahren – beantragen Sie also Insolvenz, können Sie nach 3 Jahren schuldenfrei sein.

Auch mit dem außergerichtlichen Vergleich können Sie in 3 Jahren schuldenfrei sein – hier ist die Dauer des Rückzahlungszeitraums Ihrer Schulden aber auch von Ihrer individuellen Situation und von dem Verhandlungserfolg mit den Gläubigern abhängig.

Daher können Sie theoretisch mit dem außergerichtlichen Vergleich sogar in weniger als 3 Jahren schuldenfrei sein – oder es wird ein längerer Zeitraum (z. B. 4 oder 6 Jahre) verhandelt, wenn Sie sich z. B. nur sehr niedrige Raten zur Rückzahlung leisten können und es trotzdem Ihr Wunsch ist, die Privatinsolvenz zu vermeiden.

Was für Sie die beste Lösung ist, können Sie am besten im Gespräch mit einem seriösen Experten, z. B. einem Anwalt oder einer anwaltlichen Schuldnerberatung, herausfinden.

Mit der Privatinsolvenz in 3 Jahren schuldenfrei sein

Die erste und wohl bekannteste Möglichkeit, seine Schulden loszuwerden, ist die Verbraucherinsolvenz (umgangssprachlich „Privatinsolvenz“). Mit diesem Verfahren können Sie in 3 Jahren schuldenfrei sein.

Aber beachten Sie: die Privatinsolvenz kann einige Nachteile und Einschränkungen im Alltag mit sich bringen.

Voraussetzung für eine Privatinsolvenz ist, dass ein vorheriger Einigungsversuch (außergerichtlicher Vergleich) mit Ihren Gläubigern fehlgeschlagen ist. Mit der Privatinsolvenz kann ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt werden, durch den Ihre Restschulden nach 3 Jahren verfallen und Sie schuldenfrei werden.

Für die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren müssen Sie sich allerdings in einer sogenannten „Wohlverhaltensphase“ an bestimmte Regeln im Rahmen der Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten halten. Sie müssen Ihre gesamten Vermögenswerte und Schulden offenlegen. Informationen über Ihr Insolvenzverfahren werden online veröffentlicht. Sind Sie berufstätig, kann auch Ihr Arbeitgeber über Ihre Privatinsolvenz informiert werden.

Während der Wohlverhaltensphase sind Sie verpflichtet, sich um eine zumutbare Arbeit zu bemühen, da Ihr pfändbares Einkommen in die Rückzahlung der Schulden fließt. Weitere Schulden dürfen Sie ohne triftigen Grund während des Insolvenzverfahrens nicht aufnehmen.

Sie müssen außerdem damit rechnen, dass ein Insolvenzverwalter Ihre Vermögenswerte prüft und theoretisch alle Wertgegenstände, Immobilien und Autos pfändet und verkauft, um den Erlös an Ihre Gläubiger zu verteilen. Das, was zum Leben notwendig ist, darf allerdings nicht gepfändet werden.

In unserem Online-Ratgeber finden Sie weitere Informationen zum Thema Pfändung und zum Ablauf der Verbraucherinsolvenz.

Da eine Privatinsolvenz viele Einschränkungen für Ihr Privatleben mit sich bringt, sollten Sie auf jeden Fall versuchen, die Insolvenz zu vermeiden. Denn auch durch einen außergerichtlichen Vergleich können Sie in 3 Jahren schuldenfrei werden – und behalten Ihre finanzielle Freiheit.

Der außergerichtliche Vergleich als Lösung Ihrer Schuldensituation

Die zweite Möglichkeit, Schulden loszuwerden und in 3 Jahren schuldenfrei zu sein, ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern. Ziel ist es, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden und stattdessen gemeinsam eine Lösung zur Rückzahlung der Schulden zu finden. Ist der Einigungsversuch erfolgreich, spricht man von einem außergerichtlichen Vergleich.

Bei einer außergerichtlichen Einigung kann z.B. die Schuldsumme neu verhandelt werden. Das bedeutet in der Regel, dass die Gläubiger auf einen Teil der Schulden verzichten – Ihre Schulden können bei einer erfolgreichen Verhandlung also stark sinken. Außerdem wird ein fester Zahlungsplan vereinbart, der die Rückzahlung der im Vergleich vereinbarten Schuldsumme z.B. in Raten regelt.

Vorteile des außergerichtlichen Vergleichs

  • Senkung der Schuldsumme möglich
  • Beibehalten Ihrer finanziellen Freiheit
  • Keine Kontrolle durch Insolvenzverwalter
  • Am Ende der Laufzeit des Vergleichs sind Sie vollständig schuldenfrei
  • Ihre finanzielle Situation wird nicht veröffentlicht

Nachteile des außergerichtlichen Vergleichs

  • Verhandlungen können lang und schwierig sein
  • Eventuell stimmen nicht alle Gläubiger dem Vergleich zu
  • Einstimmigkeitsprinzip erforderlich

Anwaltliche Schuldnerberatung: Darum lohnt sich Hilfe vom Experten

Die Verhandlungen mit den Gläubigern bei einem außergerichtlichen Vergleich können oft schwierig sein und erfordern meist rechtliches Fachwissen, Erfahrung und Verhandlungsgeschick.

Aus diesem Grund raten wir Ihnen, sich an einen Experten zu wenden, der Sie vor den Gläubigern vertritt – zum Beispiel ein auf Schuldnerrecht spezialisierter Anwalt oder eine seriöse anwaltliche Schuldnerberatung.

Wenn Sie Schulden haben und Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular auf der AdvoNeo-Website, um sich in einem kostenlosen und unverbindlichen Telefongespräch zu Ihrer Situation beraten zu lassen.

Foto(s): pexels / pixabay / AdvoNeo

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