Mahnschreiben von Debcon nach Abmahnung von Negele Zimmel Greuter Beller

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Sollte bislang noch keine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben worden sein, sollte dies spätestens jetzt nachgeholt werden. Auch sollte mit einem Verteidigungsschreiben die Zahlung zurückgewiesen werden, soweit man davon ausgeht, dass die Abmahnung unberechtigt war. Die Argumente, die man im Rahmen eines solchen Verteidigungsschreibens vorbringen kann, hängen immer vom Einzelfall ab. Es kann z.B. sinnvoll sein, die Vermutung der täterschaftlichen Haftung des Anschlussinhabers zu widerlegen. Dies kann etwa dann möglich sein, wenn der Internetanschluss durch mehrere Personen genutzt wurde. Die Abgabe an ein Inkassobüro ist bei einigen Kanzleien nicht unüblich, wenn auf die Abmahnung gar nicht reagiert wird, bzw. die Zahlung verweigert wird. Da hierauf oftmals ein Klageverfahren folgen kann, sollte man seine Verteidigung nun so aufbauen, dass -im Falle einer Klage- keine höheren Kosten anfallen können, bzw. sich das Kostenrisiko in einem vertretbaren Rahmen hält. In Einzelfällen kann es zudem Sinn ergeben, sich nun mit Debcon zu vergleichen. In keinem Falle sollte man sich von den Mahnschreiben einschüchtern lassen, bzw. vorschnell handeln. Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten Abgemahnte aus ganz Deutschland seit mehreren Jahren. Sie können uns für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung jederzeit gerne unter 0221-78952980 erreichen. Wir übernehmen zudem die Verteidigung gegen Abmahnungen zu fairen Festpreisen.


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