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Managergehälter – wie sieht es in Deutschland aus?

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion
[image]Nach der Schweizer Volksinitiative sollen künftig die Aktionäre jährlich über die Höhe dortiger Managergehälter entscheiden dürfen. Lediglich Bonuszahlungen beim Eintritt und beim Verlassen eines Unternehmens sind von vornherein ausgeschlossen. Solche Begrüßungsgelder und Abgangprämien sollen fortan ebenso verboten sein wie Sonderprämien bei Firmenkäufen oder -verkäufen. Das soll das Schweizer Recht - insbesondere das dortige Aktienrecht - künftig regeln. Für Verstöße gibt es künftig Strafen - neben Geldstrafen drohen bis zu drei Jahren Gefängnis.

Langer Kampf bis zum Volksentscheid

Was die Schweizer da beschlossen haben, ist zumindest in Teilen revolutionär. Gerade weil das Land wirtschaftsliberal geprägt ist. Hohe Managergehälter sind dort nicht ungewöhnlich. So dauerte es fünf Jahre, bis nach der vorher notwendigen Sammlung von 100.000 Stimmen der umkämpfte Inhalt des Volksentscheids fest stand. Währenddessen schwankte die Meinung in der Bevölkerung - nicht zuletzt aufgrund einer Gegeninitiative der Wirtschaft, die 40mal teurer war als die der Gegner der Abzocke. Am Ende erreichen diese fast 68 Prozent, eines der besten Ergebnisse bei einem Volksentscheid überhaupt. Nicht ganz unschuldig an diesem Erfolg war sicher der geplante Bonus 60 Millionen Euro für den scheidenden Novartis-Chef. 60 Millionen, dafür die nächsten sechs Jahre nicht bei der Konkurrenz anzufangen.

Gehaltsregeln einhellig befürwortet

Erst vergangene Woche hatte die EU eine Boni-Deckelung für Banker beschlossen. Diese dürfen künftig ein fixes Jahresgehalt nur in bestimmten Fällen übersteigen, wenn die Hauptversammlung zustimmt. Mehr als das Doppelte eines Jahresgehalts ist aber auch dann nicht drin. Dies und das jetzige Referendum haben die regelmäßige Diskussion über Managergehälter erneut angefacht. Keine deutsche Partei ist in Zeiten des Wahlkampfes gegen Regeln bei der Vergütung, nur bei der Art und Weise gibt es erhebliche Unterschiede. Was müsste aber überhaupt geändert werden?

Derzeit entscheidet der Aufsichtsrat über das Gehalt

Zur Zeit sieht das deutsche Aktienrecht vor, dass allein der Aufsichtsrat über die Vergütungshöhe entscheidet. Das Argument dafür lautet: Die Haupversammlung - also die Aktionäre - könnten keine Lohnverhandlungen führen. Zu komplex, zu schwerfällig sei die dortige Verhandlungsweise. Auf der anderen Seite verhandelt der Aufsichtsrat jedoch mit dem für ihn fremden Geld der Aktionäre. Und nicht selten werden beim stattfindenden Gehaltspoker mit einem zukünftigen Vorstand hohe Gehälter mit besseren Leistungen gleichgesetzt. Die seit 2005 vorgeschriebene Veröffentlichung von Gehältern hat dem sicher Vortrieb geleistet, kann ein künftiger Vorstand dadurch leicht auf andere Zahlen verweisen. Der Aufsichtsrat wiederum will nicht riskieren, dass es heißt, er habe sich nicht um die beste Besetzung bemüht. Dass ließe sich zumindest vermeiden, wenn die Aktionäre als Unternehmenseigentümer selbst die Verantwortung dafür übernehmen. Das lässt eine stärkere Berücksichtigung der langfristigen Ergebnisse bei der Vergütung jedenfalls eher erwarten als das derzeitige Verfahren.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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