Mandant hat nicht gelogen - Versicherung zahlt jetzt monatlich 1.125 Euro wegen Berufsunfähigkeit

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Erst nachdem wir tätig wurden, erhält unser Mandant nun monatlich 1.125 Euro von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung - ohne ein langes Gerichtsverfahren einzuleiten. Er meldete sich bei seiner Versicherung (neue leben Lebensversicherung AG) und machte geltend, dass er als Gesundheits- und Krankenpfleger wegen schwerster Wirbelsäulenproblemen seit Anfang 2018 berufsunfähig sei.

Vorwurf: Mandant hat Krankheiten nicht mitgeteilt

Die Versicherung antwortete ihm jedoch nicht so, wie er es sich erhofft hatte. „Anstatt die Leistungspflicht anzuerkennen, erklärte die Versicherung stattdessen die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung - außerdem trat sie auch vom Vertrag zurück“, berichtet Rechtsanwalt Penteridis, der den Fall bearbeitet hat. 

„Die Versicherung hat unserem Mandanten vorgeworfen, beim Vertragsabschluss im Jahr 2010 über seinen gesundheitlichen Zustand gelogen zu haben“, erklärt Penteridis, der Fachanwalt für Versicherungsrecht ist. Die Folge einer Anfechtung: Es wird so getan, als ob es den Vertrag von Anfang an nicht gegeben hat – falls die Anfechtung wirksam ist.

Ergebnis unserer Beratung: Mandant hat nicht gelogen

Unser Mandant suchte unsere Kanzlei auf, um sich beraten zu lassen. „Dabei konnte ich schnell feststellen: Die Anfechtung kann nicht wirksam sein“, erläutert der Anwalt, der bundesweit tätig ist. Die konkreten Vorwürfe der Versicherung waren: Die Auskünfte der Ärzte unseres Mandanten hätten ergeben, dass er unter einem Schulter- und Beckenschiefstand leiden und Spreizfüße haben würde. Außerdem würde er seit dem 16. Lebensjahr wiederholt Lendenschmerzen linksseitig haben. 

Darüber hinaus sei er im Jahr 2006 in der Notfallambulanz wegen heftiger Rückenschmerzen gewesen. Dort sei ein akuter Lumbago festgestellt worden, der mit Medikamenten und Wärmebehandlung therapiert werden sollte. Bei weiter bestehenden Beschwerden sollte eine radiologische Abklärung erfolgen. Schließlich sei er auch für knapp eine Woche arbeitsunfähig wegen Zervikalwurzelproblemen gewesen.

Falsche Auskunft des Versicherungsvertreters

Im Gespräch mit dem Mandanten und nach Sichtung der umfangreichen Unterlagen konnte Penteridis, der auch Fachanwalt für Medizinrecht ist, feststellen: Der Mandant hatte damals nicht gelogen. „Der Beckenschiefstand und die Spreizfüße wurden erst 2011 diagnostiziert und somit nach Abschluss des Vertrages - die anderen Erkrankungen und Beschwerden teilte er dem Versicherungsvertreter mit“, teilt der Rechtsanwalt mit. „Der Vertreter hat jedoch darauf erwidert, dass es sich um Kleinigkeiten handele, so dass sie nicht anzugeben seien. Diese Auskunft war falsch. Die Versicherung muss sich diese Falschauskunft zurechnen lassen“, erklärt der Anwalt, der auch Fachanwalt für Sozialrecht ist.

Versicherung zahlt jetzt monatlich 1.125 Euro

Wir haben dieses der Versicherung geschildert. Jedoch wies sie die Ansprüche weiterhin zurück, ohne auf unsere Argumente einzugehen. Erst als wir erneut mit Nachdruck auf die rechtliche Situation hingewiesen haben, erklärte die Versicherung ihre Leistungspflicht. „Unser Mandant hat nun eine Nachzahlung von knapp 35.000 Euro erhalten“, freut sich Penteridis. „Die Versicherung zahlt nicht nur die monatliche Rente von 1.125 Euro, sie hat auch die gesetzlichen Rechtsanwaltskosten übernommen“.

Der Fall stellt unter Beweis: Lassen Sie Entscheidungen von Versicherungen von einer Rechtsanwältin/von einem Rechtsanwalt überprüfen. Wenden Sie sich am besten an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht. In unserer Kanzlei arbeiten drei Fachanwälte für Versicherungsrecht – und wir sind auch Fachanwälte für Medizinrecht, was für solche Fälle hilfreich sein kann.

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Foto(s): @Pixabay.com

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