MarginsTrade – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Internethandelsplattform MarginsTrade, die unter der Domain marginstrade.com tätig ist, bietet Anlegern unterschiedlichste Handelsgeschäfte an, wobei sie damit wirbt, dass sie einer der besten Broker für Kryptowährungshandelsgeschäfte und Forex-Handelsgeschäfte wäre. Auch den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) könne man über die Firma MarginsTrade durchführen.

Anlegern kann man aus mehreren Gründen nur davon abraten, über die entsprechende Handelsplattform Handelsgeschäfte zu tätigen.

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass dem Internetauftritt, mit Ausnahme einer Emailadresse (support@marginstrade.com) keinerlei Kontaktmöglichkeiten zu entnehmen sind.

Die Firma MarginsTrade benennt weder eine Niederlassung noch einen Sitz der Firma. Auch eine Betreibergesellschaft, die hinter der Firma MarginsTrade steht, wird nicht benannt.

Darüber hinaus fehlt ein rechtsverbindliches Impressum, mit einem Hinweis auf die vertretungsberechtigten Organe der Firma MarginsTrade. Ein solches Impressum ist zwingend vorgeschrieben und bei seriösen Firmen vorhanden.

Dass bei der Firma MarginsTrade nicht alles mit rechten Dingen zugeht, ist auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht verborgen geblieben. Die BaFin – es handelt sich hierbei um die deutsche staatliche Finanzaufsichtsbehörde – veröffentlichte deshalb am 09.04.2024 eine Pressemitteilung, in der sie vor der Webseite marginstrade.com warnte.

Die BaFin teilte mit, dass der Verdacht besteht, dass die Betreiber der Webseite marginstrade.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Dort könnten Verbraucherinnen und Verbraucher angeblich mit Aktien, Anleihen, Währungen, Rohstoffen und Kryptowährungen handeln.

Die Verantwortlichen der Firma MarginsTrade und die Firma MarginsTrade selbst verstoßen deshalb gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handeln gemäß § 32 KWG unerlaubt.

Jeder Finanzdienstleister und / oder Wertpapierdienstleister, der wie die Firma MarginsTrade, entsprechende Anlagegeschäfte anbietet und für Anleger durchführen will, benötigt eine Genehmigung. Liegt die entsprechende Genehmigung nicht vor, dann handeln die entsprechenden Firmen, wie die Firma MarginsTrade, unerlaubt bzw. unlizenziert und unreguliert.

Es handelt sich hierbei auch um kein Kavaliersdelikt. Zum einen hat dies die Konsequenz, dass Anleger, die bei Handelsgeschäften mit der Firma MarginsTrade Verluste erlitten haben, Schadensersatzansprüche gegenüber der Firma MarginsTrade und deren Verantwortlichen gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG durchsetzen können. Zum anderen hat dies für die Verantwortlichen der Firma MarginsTrade auch eine strafrechtliche Relevanz (§ 54 KWG). Verantwortliche von unregulierten Internethandelsplattformen können sogar zu Freiheitsstrafen verurteilt werden, wenn sie ungenehmigt agieren.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform MarginsTrade investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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