Abmahnung der Sekigushi Co. Ltd durch FAREDS Rechtsanwälte wegen Marke „Monchichi“ + OS-Link

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Die japanische Sekigushi Co. Ltd. ist Inhaberin der Wort-/Bildmarke „Monchichi“, welche insbesondere für ihre kleinen Stoffäffchen bekannt ist. Die Firma geht aktuell wegen (angeblicher) Markenverletzungen mit Hilfe der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg gegen Onlinehändler vor.

Der Vorwurf 

Dem betroffenen Onlinehändler wird vorgeworfen, durch sein Angebot die Bekanntheit und den Werbewert der Marke unberechtigt zu seinem Vorteil genutzt zu haben. Bei Kunden könne so der irreführende Eindruck entstehen, dass es sich um ein Produkt der Sekiguchi Co. Ltd handele. Somit läge eine Verletzung der Markenrechte der Sekiguchi Co. Ltd. vor.

Der Abgemahnte wird aufgefordert, binnen Frist eine strafbewehrte, vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben und Auskunft zu erteilen. Weiter wird Schadensersatz und die Erstattung entstandener Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 100.000,00 Euro (!) gefordert (namentlich 1.973,90 Euro).

Unser Rat

Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich ernst zu nehmen, da sie oftmals mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden sind. Uns ist die Kanzlei FAREDS überdies für zahlreiche Abmahnungen durchaus bekannt.

Wenn auch Sie betroffen sind, sollten Sie noch binnen Frist handeln und sich anwaltlichen Rat holen.

Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft, da die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unserer Meinung nach zu weit gefasst ist und ein sehr hohes Risiko einer Vertragsstrafe mit sich bringt. Hier bleibt zu prüfen, ob – sollte der Vorwurf zutreffen – eine sogenannte modifizierte, entschärfte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann, was im Regelfall möglich und zu empfehlen ist.

Auch die geltend gemachten Gebühren dürften zu überprüfen sein, da unseres Erachtens ein zu hoher Streitwert zu Grunde gelegt wird. Hier dürfte also bares Geld zu sparen sein. 

Update: 07.04.2020:

Uns liegen weitere Abmahnung der Kanzlei FAREDS für die Sekigushi Co. Ltd. vor: Diesmal wird das Fehlen der gem. ODR-Verordnung notwendigen Hinweise sowie des fehlenden Links zur OS-Plattform abgemahnt und neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung weitere Anwaltskosten in Höhe von etwa 887,- EUR verlangt

Achtung: Die beigefügte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gehend und sollte dringend geändert werden, um eine Vertragsstrafenfalle zu vermeiden. Ebenso können auch in den vorliegenden Fälle die gegnerischen Anwaltsgebühren durch unsere Verhandlungen deutlich gesenkt werden.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung in einem telefonischen Erstgespräch vor. 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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