Markenabmahnung Kanzlei Beiten Burkhardt wegen Marke „PAC-Man“

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Unsere Mandanten erhielten eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt im Auftrag der Bandai Namco Entertainment Germany GmbH. In dem Schreiben wegen einer angeblichen Markenverletzung wurde unserem Mandanten vorgeworfen, er habe die Rechte an eingetragenen Wort- sowie Bildmarken verletzt, da er Aufkleber bei eBay verkaufte.

Was wird in der Abmahnung der Bandai Namco Entertainment Germany GmbH gefordert?

In der Abmahnung wird der Mandant aufgefordert,

  • eine umfangreiche vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben
  • Auskunft zu erteilen
  • eine Schadensersatzpflicht anzuerkennen
  • Abmahnkosten in Höhe von 2.948,90 € (Gegenstandswert 250.000 €) zu zahlen

Muss ich auf die Abmahnung der Kanzlei Beiten Burkhardt reagieren?

In der Abmahnung werden kurze Fristen für die Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzt. Diese sind unbedingt einzuhalten, da man sonst riskiert, dass die Gegenseite ein kostspieliges Gerichtsverfahren führt. Hierzu gibt es die Möglichkeit, sofort bei Gericht eine so Genannte einstweilige Verfügung zu beantragen, ohne dass die Kanzlei Sie nochmals kontaktiert. Zur Vermeidung raten wir, sich anwaltliche Hilfe in Form einer Beratung einzuholen, da es sich beim Markenrecht um eine komplexe Spezialmaterie handelt.

Was können wir bei einer Abmahnung des Zeichens „PAC-Man“ tun?

Wir prüfen, ob eine Markenverletzung überhaupt vorliegt, modifizieren ggf. die Unterlassungserklärung und prüfen, ob die Höhe der geforderten Anwaltskosten gerechtfertig ist.

Sollten Sie eine Abmahnung wegen Verletzung der Rechte an der Marke „PAC-MAN“ der Kanzlei Beiten Burkhardt erhalten haben, stehen wir Ihnen gern für eine kurze kostenlose Ersteinschätzung am Telefon zur Verfügung. Danach können Sie in Ruhe entscheiden, ob wir außergerichtlich für Sie tätig werden sollen. Wir vertreten Sie bundesweit.

Wir sind eine auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei, Frau Rechtsanwältin Freihof, ist außerdem Fachanwältin für den Bereich des Markenrechts.

Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch zur Verfügung, wenn Sie bereits eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage erhalten haben sollten.

Sie können uns die Unterlagen jederzeit problemlos per E-Mail zusenden. Wir melden uns dann kurzfristig bei Ihnen, da wir wissen, dass die Fristen kurz bemessen sind.

Gern vereinbaren wir Pauschalpreise, mit denen Sie kalkulieren können. Hierin ist der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr mit der Kanzlei Beiten Burkhardt enthalten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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