MARKENANMELDUNG EU und DEUTSCHLAND

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Eine Markenanmeldung ist für viele Unternehmen der nächste logische Schritt auf dem Weg zum nachhaltigen Geschäftserfolg – schließlich erlaubt die Eintragung des Firmennamens, Logos oder der Produktbezeichnung ins Markenregister allein dem Inhaber, die Marke geschäftlich zu verwenden. Dritten kann der Markeninhaber die Nutzung untersagen oder an Bedingungen knüpfen, etwa an die Zahlung einer Lizenzgebühr. 

Um zu entscheiden, ob sich eine Markenanmeldung für Sie als UnternehmenMr lohnt, sollten Sie sich zunächst überlegen, ob die Marke – beispielsweise Ihr Firmenname, die Bezeichnung Ihres Produkts oder Ihr Logo – das Alleinstellungsmerkmal Ihres Unternehmens ist. Denn eine Marke anzumelden, ergibt nur dann Sinn, wenn Sie mit Ihrem Business auch davon profitieren.

Nicht für jedes Unternehmen ist es sinnvoll, den eigenen Namen, ein Logo oder einen Slogan markenrechtlich schützen zu lassen. Führen Sie beispielsweise ein kleines lokales Geschäft und planen Sie nicht, mit dieser Geschäftsidee zu expandieren, ist eine Markenanmeldung vielleicht nicht die wichtigste betriebswirtschaftliche Entscheidung.

Möchten Sie hingegen auch überregional erfolgreich werden, ist eine Markenanmeldung schon lohnenswerter. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Geschäftsidee lizenzieren oder Ihr Geschäftsmodell per Franchise vermarkten möchten. Wägen Sie also sorgfältig ab, welchen Nutzen eine Markenanmeldung für Sie hat.

Durch die Anmeldung Ihres Namens oder Logos als Marke erhalten Sie die exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte. Die Marke ist Ihr Eigentum: Anderen dürfen Sie die Verwendung untersagen, an die Zahlung einer Lizenzgebühr knüpfen oder die Rechte vermarkten.

Nutzen Dritte Ihre Marke ohne Genehmigung im Geschäftsverkehr, haben Sie das Recht, juristisch dagegen vorzugehen – etwa mit einer Abmahnung oder einer Unterlassungsklage. Zudem haben Sie Anspruch auf Schadenersatz, wenn Ihnen durch die unrechtmäßige Verwendung wirtschaftliche Verluste entstehen.

Eine Marke ist ein gewerbliches Schutzrecht (ähnlich der Patente), mit dem sich Bezeichnungen, Namen, Logos, Farben oder Sounds schützen lassen. Dabei sind Ihrer Kreativität fast keine Grenzen gesetzt. Je nachdem, welche Art von Kreation Sie schützen möchten, können Sie im Rahmen der Markenanmeldung folgende Marken anmelden:

Natürlich lässt sich auch nicht alles und jede fixe Idee als Marke anmelden. Damit das zuständige Markenamt – in Deutschland das DPMA – der Eintragung der Marke zustimmt, muss das Kennzeichen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Zuallererst muss die Marke grafisch darstellbar sein. Das bedeutet, dass Sie Ihre Wunschmarke durch Figuren, Linien oder Schriftzeichen, Hörproben auf einem Datenträger oder einem 3D-Modell wiedergeben müssen, sodass sie sich eindeutig identifizieren lässt.

Die grafische Darstellbarkeit ist aber nur eine Voraussetzung, damit Sie die Marke anmelden können. Daneben gibt es weitere Hürden, die sogenannten absoluten Schutzhindernisse. Diese prüft das Markenamt im Anmeldeprozess. Verstößt eine Marke gegen ein solches Schutzhindernis, wird die Markenanmeldung abgelehnt.

Folgende Marken lassen sich nicht anmelden, da sie ein absolutes Schutzhindernis enthalten: Marken, die

  • eine fehlende Unterscheidungskraft aufweisen (es darf sich z. B. nicht um ein gebräuchliches Wort in Deutsch oder einer anderen Sprache handeln).
  • Bezeichnungen enthalten, die der allgemeinen Verwendung vorbehalten sind (keine beschreibenden Angaben und Zeichen).
  • Gattungsbezeichnungen beinhalten (das Zeichen darf kein üblich gewordener Begriff sein)
  • aus täuschenden Zeichen bestehen (unzulässig sind Irreführungen über betriebliche oder geographische Herkunft, Eigenschaften oder den Herstellbetrieb)
  • gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen (keine obszönen Zeichen, keine Fäkalsprache)
  • Hoheitszeichen, amtliche Prüf- oder Gewährzeichen enthalten (Wappen, Flaggen, verbotene Zeichen und amtliche Zeichen sind untersagt)

Grundsätzliches zuerst: In der Regel entsteht Markenschutz durch Anmeldung und Eintragung der Marke ins Markenregister. Zwar besteht auch die Möglichkeit, dass die Bekanntheit einem Markenzeichen zu Markenschutz verhilft, dies ist jedoch deutlich seltener und schwieriger im Streitfall zu beweisen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie Ihre Marke anmelden. 

Möchten Sie sich Ihre Marke schützen lassen, sollten Sie sich aber nicht nur über die Notwendigkeit einer Markenanmeldung bewusst sein. Auch welchen Schutzumfang Ihre Marke erreichen soll, spielt bei den Vorüberlegungen eine entscheidende Rolle.

Sie haben die Wahl zwischen einer

  • Markenanmeldung beim DPMA für die Schutzwirkung der Marke in Deutschland
  • europäischen Markenanmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) als Unionsmarke/EU-Marke.
  • internationalen Markenanmeldung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO als IR-Marke.

Internationaler Markenschutz

Während die EU-Unionsmarke mit der Anmeldung automatisch Markenschutz in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erlangt, ist eine IR-Marke nur in den Ländern geschützt, die Sie bei der Anmeldung auswählen. 154 Länder sind möglich, einige – beispielsweise Kanada, Indien oder Brasilien – ausgenommen. Für die Anmeldung einer IR-Marke benötigen Sie zuvor eine nationale oder europäische Basismarke.

Internationale/EU-weite Markenanmeldung

Für die Anmeldung einer EU-Marke ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (kurz: EUIPO) in Alicante zuständig. Für die Anmeldung einer IR-Marke müssen Sie sich an die WIPO, die Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf, wenden. Auch das Deutsche Patent- und Markenamt hilft Ihnen weiter.

Ob sich eine europäische bzw. internationale Markenanmeldung oder eine DE-Marke für Ihre Zwecke mehr lohnt, hängt von Ihren Zielen und Ihrem Geschäftsmodell ab. Gerade bei Unternehmen aus dem Umfeld der neuen Medien, die europa- oder weltweit tätig sind, kann eine Marke mit Schutzwirkung über Deutschland hinaus ratsamer sein als eine DE-Marke.





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