Markenrecht - Abmahnung: Levi Strauss & Co. durch Harte - Bavendamm

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Uns liegt eine Abmahnung vor, in der die Hamburger Kanzlei Harte-Bavendamm für Levi Strauss & Co. eine Markenrechtsverletzung bei einem Einzelhändler abmahnt. Konkret geht es um das eingetragen Markenzeichen „Arcuate". Hierbei handelt es sich um eine Jeans-Ziernaht auf den Gesäßtaschen in Form einer spitz nach unten zulaufende Doppelschwinge in etwa ähnlich einer sehr einfach gezeichneten Möwe.

Augen auf beim Hosenkauf!

Die Marke Levi´s bzw. Levi Strauss & Co. und ihre Jeanshosen sind weltweit bekannt. Aber wer kann schon genau sagen, wie die Hosennähte auf den Gesäßtaschen aussehen? Dabei wäre das von Vorteil, um Abmahnungen wie die o. g. zu vermeiden.

Und, haben Sie es jetzt vor Augen?

Der abgemahnte Händler, hatte einige wenige Jeanshosen in seinem Laden verkauft, die auf den Gesäßtaschen unter anderem eine Doppelschwingen-Ziernaht hatten. Der Abmahnung beigefügt sind unter anderem auch mehrere Urteile, in denen die Kanzlei Harte-Bavendamm angeblich erfolgreich gegen Abgemahnte vorgeht. Dies ist jedoch nicht einfach nachzuprüfen, da wir keines dieser Urteile veröffentlicht finden konnten. Beigefügt sind jeweils auch Bilder, welche die Vermutung nahelegen, dass nahezu jede Jeanshosentaschen-Ziernaht wie eine „Arcuate"-Naht aussieht, sofern es sich um eine spitz nach unten zulaufende Doppelschwinge handelt.

Nicht nur der Hersteller, auch der Verkäufer ist abmahnbar.

In der Abmahnung fordert die Kanzlei das Unterschreiben einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Auskunft und Rechnungslegung über alle betroffenen Verkäufe, Restbestände sowie den erwirtschafteten Gewinn, die nachzuweisende Vernichtung der noch vorrätigen Jeanshosen und die Zahlung von 2.405,40 Euro Anwaltskosten.

Abmahnung erhalten? Was tun?

Wir raten Ihnen sich zunächst mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung zu setzen, der sie genau beraten kann. Verfallen Sie auf keinen Fall in Panik und unterschreiben nicht ungeprüft den meist anliegenden Entwurf einer strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Diese lässt Sie meistens schlechter als nötig dastehen. Ein kompetenter Anwalt kann Ihnen eine eigene Unterlassungserklärung auf den Leib schneidern. Zahlen Sie außerdem erst mal nicht ohne Prüfung durch einen Fachanwalt. Die Forderungen sind oft viel zu hoch. Auch hier müssen Sie die Summen nicht ohne weiteres akzeptieren.

Wir beraten Sie gerne!

Sollten Sie auch eine Markenrechts - oder Filesharing Abmahnung erhalten haben, dann beraten wir Sie gerne. Wir stehen Ihnen während unseren Öffnungszeiten jederzeit zu einer

kostenlosen Kurzberatung unter 040/41167625

zur Verfügung.

Dafür benötigen wir am besten die vollständige Abmahnung inkl. alle Anlagen, gerne auch per Fax an 040/41167626 oder Email /pdf an info(at)ipcl-rieck.de sowie eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht und Ihre vollständigen Kontaktdaten. Gerne informieren wir Sie vorab gerne über die Kosten unserer Dienstleistung für Sie.


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