Markenrechtliche Abmahnung d. Diesel/Schmitt/Ammer i.A.d. SPIGEN Korea Co. Ltd. wg. Verkauf v. Plagiat

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung ausgesprochen durch die Diesel/ Schmitt/ Ammer Rechtsanwälte für das Unternehmen SPIGEN Korea Co. Ltd. wegen des Verkaufs von Plagiaten auf der Onlineverkaufsplattform eBay vor. Das Schreiben trägt die Betreffzeile „Markenrechtsverstöße im Onlinehandel“.

In dem Schreiben der Rechtsanwälte Diesel/Schmitt/Ammer aus Trier heißt es, dass zugunsten der SPIGEN Korea Co. Ltd. eine registrierte Marke SPIGEN unter IR 1142462 eingetragen sei. Daher sei ausschließlich das Unternehmen SPIGEN Korea Co. Ltd. berechtigt die Marke SPIGEN zu nutzen.

In einem uns vorliegenden Fall ging es namentlich um Handy-Schutzhüllen, die bei eBay angeboten wurden. Bei den angebotenen Schutzhüllen soll es sich jedoch nicht um Original-Produkte der SPIGEN Korea Co. Ltd. gehandelt haben, sondern um Plagiate. Dies sei im Rahmen eines Testkaufs festgestellt worden.

Auch seien die Angebote bei eBay nach Art und Umfang entgegen der angegebenen Bezeichnung des Abgemahnten nicht als „privat“, sondern als gewerblich einzustufen. Daher sei auch ein Handel im geschäftlichen Verkehr gegeben.

In der Abmahnung werden verschiedene Ansprüche geltend gemacht. Zunächst wird der Abgemahnte aufgefordert, unverzüglich die Nutzung der Marke SPIGEN einzustellen. Auch soll er ein eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und Auskunft erteilen u.a. über die Herkunft und den Vertriebsweg der Schutzhüllen. Schließlich soll er die Rechtsanwaltskosten auf einen Gegenstandswert von 100.000,-€ (d.h. 1.973,90€ netto) und die Kosten für den Testkauf i.H.v. 117,95€ zahlen.

Bitte lassen Sie sich nach Erhalt der Abmahnung von den geltend gemachten Ansprüchen der Diesel/Schmitt/Ammer Rechtsanwälte nicht entmutigen. Vielmehr sollten Sie Ihr Augenmerk auf eine nachhaltige Verteidigung richten. Markenrecht ist eine spezielle Rechtsmaterie, daher ist es hier ratsam, sich nach Erhalt einer Abmahnung oder auch einer Klage an einen Rechtsanwalt zu wenden, der in diesem Bereich Erfahrung hat. Auch kommt es immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an, ob die Tätigkeit des Abgemahnten noch als „privat“ oder wie von der Kanzlei behauptet als „gewerblich“ einzustufen ist. Dies gilt es zu prüfen.

Wenden Sie sich mit Ihrer Abmahnung gerne an unsere Kanzlei. Wir erstellen Ihnen eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung. Ebenso helfen wir Ihnen bei der Abwehr bzw. Reduzierung der geltend gemachten Forderungen.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung zu erfragen. Wir vertreten Sie bundesweit!

Ihr 

Lars Hämmerling

- Rechtsanwalt -

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de oder www.abmahnsoforthilfe.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema