Markenrechtliche Abmahnung der PEARL GmbH wegen der Marke „VisorTech“

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Abmahnung der PEARL GmbH wegen der Verletzung von Rechten an dem Markenzeichen „VisorTech“

Die Pearl GmbH, welche ein Versandhaus für Technik, Multimedia- und Lifestyle-Produkte ist, ist Inhaberin der Rechte an der geschützten Unionsmarke „VisorTech“. Unter dieser Bezeichnung vertreibt sie Produkte im Bereich Sicherungstechnik. Sie verschickte kürzlich eine Abmahnung wegen der Verletzung dieser Marke.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, online auf der Verkaufsplattform amazon.de ein sog. Gaswarngerät zum Kauf angeboten und hierbei die Bezeichnung „VisorTech“ gebraucht zu haben. Durch die Durchführung eines Testkaufs habe sich herausgestellt, dass es sich um kein Produkt handelt, welches durch die PEARL GmbH in den Verkehr gebracht worden ist.

Durch die Nutzung der Marke „VisorTech“ für das Bewerben und Vertreiben von Produkten läge eine Markenrechtsverletzung gem. § 14 Abs. 2 Ziff. 1 MarkenG, Art. 9 (1) S. 2 lit. a) UMV vor. Zudem stelle das Angebot eine wettbewerbswidrige Täuschung über die betriebliche Herkunft der Ware gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG dar. Zuletzt habe der Abgemahnte auch die von der PEARL GmbH erstellten Produktfotos benutzt, ohne die hierfür erforderliche Zustimmung zu haben. Daher läge auch eine Urheberrechtsverletzung gem. § 15 UrhG vor.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang der Nutzung des Markenzeichens aufgefordert. Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der PEARL GmbH betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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