Markenrechtliche Abmahnung der Reisenthel Accessoires GmbH & Co. KG

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Die Reisenthel Accessoires GmbH & Co. KG, Zeppelinstr. 4, 82205 Gilching, spricht anwaltlich vertreten durch die Anwaltskanzlei Busse & Partner aus München eine markenrechtliche Abmahnung gegen einen Marktteilnehmer auf dem Marktplatz eBay aus. Im Geschäftsverkehr tritt die Firma Reisenthel Accessoires GmbH & Co. KG als Herstellerin und Verkäuferin von u.a. Taschen und Körben auf. Sie sei, so wird in der Abmahnung ausgeführt, Rechteinhaberin der u.a. für die Klasse 18 (bspw. Taschen, Körbe) eingetragenen Unionsmarke „Reisenthel“. Die Bezeichnung "Reisenthel" genieße ferner auch Schutz als Geschäftskennzeichen.

Gerügt wird die rechtsverletzende Verwendung der o.g. Marke im Rahmen eines eBay-Angebotes für einen Artikel, der tatsächlich nicht betrieblich herrührt von der Reisenthel Accessoires GmbH & Co. KG.

Neben der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungefahr abzugeben, wobei der Abmahnung ein Formulierungsvorschlag beigefügt ist, der eine starre Vertragsstrafe iHv. 5.100,00 Euro für den Fall der Zuwiderhandlung vorsieht, wird ferner die Erstattung von Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert iHv. 50.00,00 Euro gefordert. Dies ergibt eine Forderung iHv. 1.682,70 Euro.

Sie haben eine markenrechtliche Abmahnung der Fa. Reisenthel Accessoires GmbH & Co. KG erhalten ?

Wir raten unbedingt:

  • Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Ihnen mit der Abmahnung gesetzten Fristen.
  • Geben Sie nicht vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, die Sie möglicherweise später noch bereuen werden.
  • Falls eine strafbewehrte Unterlasungserklärung abgegeben wird, beachten Sie dringend, das weitere Vorgehen zu planen, damit keine Vertragsstrafe verwirkt wird.

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