Markenrechtliche Abmahnung der Volkswagen AG durch Rechtsanwälte Lubberger Lehment

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Uns ist eine markenrechtliche Abmahnung der Volkswagen AG zur Prüfung und Beantwortung vorgelegt worden. Anwaltlich vertreten ist die Volkswagen AG dabei durch die Rechtsanwälte Lubberger Lehment.

In der Abmahnung wird ausgeführt, dass es sich bei der Volkswagen AG um einen der führenden Automobilhersteller weltweit und den größten Automobilhersteller Europas handele.

Die Volkswagen AG verfüge dabei über umfangreichen Markenschutz.

Hingewiesen wird explizit auf die Unionswortmarken "VW" und "Bulli", das bekannte "VW" Logo sowie die dreidimensionale Eintragung "Bulli 3D" mit Schutz für Waren der Klasse 20 (u.a. Möbel).

Gerügt werden sodann zwei Angebote des Adressaten der Abmahnung aus dem Sortiment Möbel auf dem Portal eBay-Kleinanzeigen ohne entsprechende Lizenz der Volkswagen AG.

Mit der anwaltlich ausgesprochenen Abmahnung fordert die Volkswagen AG den Adressaten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, der Erteilung von Auskunft, der Vernichtung etwaiger weiterer vorhandener Exemplare sowie zur Erstattung von Anwaltskosten iHv. 3.247,90 Euro auf, wobei die Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert iHv. 250.000,- Euro berechnet werden. Der Abmahnung ist dabei ein Formulierungsvorschlag einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beigefügt, die eine starre Vertragsstrafe iHv. 5.100,- Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung vorsieht.


Abmahnung der Vokswagen AG - Wie soll ich mich verhalten ?


  • Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Ihnen mit der Abmahnung gesetzten Fristen.
        
  • Falls eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird, beachten Sie dringend, das weitere Vorgehen zu planen, damit keine Vertragsstrafe verwirkt wird.


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