Markenrechtliche Abmahnung der Lubberger Lehment Rechtsanwälte i.A.v. VW („VAG“)

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Die Rechtsanwälte Lubberger Lehment aus München sprechen für die Volkswagen AG (nachfolgend: VW) markenrechtliche Abmahnungen aus.

Die Vorwürfe

Abgemahnt werden u. a. Online-Händler, die z. B. Waren aus dem Bereich der Fahrzeugdiagnosegeräte mit der Bezeichnung „VAG“ – angeblich ohne die Zustimmung von VW – zum Verkauf angeboten hätten. Obwohl die Bezeichnung „VAG“ grundsätzlich dazu dienen soll, die angebotenen Waren den konkreten VW-Fahrzeugen zuzuordnen, sehen die Rechtsanwälte Lubberger Lehment hier eine Markenrechtsverletzung. Namentlich stelle die konkrete Verwendung der Marke VAG ohne Zustimmung von VW eine Markenrechtsverletzung i.S.v. Art. 9 Abs. 2 lit. a), b) UMV i.V.m. § 14 Abs. 2 MarkenG dar.

Die Forderungen

Es wird die Zahlung von Abmahnkosten i. H. v. 2.948,90 € gefordert, die Erteilung von Auskünften bzgl. der Herkunft und des Vertriebes des Waren sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Was kann ich nach Erhalt einer Abmahnung tun?

Bitte unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung und tätigen Sie keine Zahlungen! Der durch die Gegenseite angesetzte Streitwert ist oft zu hoch angesetzt. Weiterhin unterliegen Sie mit Abgabe der Unterlassungserklärung einem ständigen Vertragsstrafeversprechen, welches Sie nach Jahrzenten wieder einholen kann. Somit würden dann bei erneutem Verstoß weitere, wesentlich höhere Kosten auf Sie zukommen.

Sie sollten in jedem Fall noch vor Ablauf der angesetzten Frist einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht) einschalten! Ihr Fachanwalt wird zunächst Ihren Fall konkret überprüfen. Im Anschluss daran – sollte wirklich eine Markenrechtsverletzung festgestellt werden – wird eine für Sie perfekt zugeschnittene Unterlassungserklärung erstellt bzw. werden Ihnen weitere etwaige Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.

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Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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