Markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der The Polo Lauren Co. L.P.

  • 1 Minuten Lesezeit

Abmahnung der Kanzlei Sonnenberg Fortmann / 24IP Law Group mit Sitz in München, Berlin, Düsseldorf und Paris im Auftrag der The Polo Lauren Co. L.P. (New York) wegen der Marke „Polo Ralph Lauren“.

Die Kanzlei Sonnenberg Fortmann, welche auch unter 24IP Law Group auftritt, verschickte aktuell wieder eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der The Polo Lauren Co. L.P. (New York) durchgesetzt werden soll. Diese ist Inhaberin der weltweit bekannten Marke „Polo Ralph Lauren“, die insbesondere für ihre Polo-Hemden Bekanntheit genießt.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe in seinem Laden Bekleidungsstücke angeboten, die mit dem Markenzeichen „Polo Ralph Lauren“, dem Emblem „Polospieler“ und der Wortmarke „Polo Ralph Lauren“, versehen waren. Bei diesen Bekleidungsstücken handelte es sich jedoch nach Ansicht der Kanzlei Sonnenberg Fortmann nicht um solche, die auf die The Polo Lauren Co. L.P. zurückzuführen seien, sodass es sich mithin um Produktfälschungen handeln würde. Insoweit liegt durch den Verkauf dieser Bekleidungsstücke eine Markenrechtsverletzung vor.

Die Kanzlei Sonnenberg Fortmann fordert aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Zudem wird der Betroffene zum Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Carsten Herrle

Beiträge zum Thema