Markenrechtliche Abmahnung von Hogan Lovells für die Vorwerk International AG wegen „Thermomix“ und „Cookidoo“

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Die Kanzlei Hoger Lovells International LLP verfolgt im Auftrage der Vorwerk International AG sowie der Vorwerk SE & Co. KG Markenrechtsverletzungen wegen der unberechtigten Nutzung der Begriffsmarken „Thermomix“ sowie „Cookidoo“. Diese beiden Marken sind eingetragen und markenrechtlich geschützt.

Was wird vorgeworfen?

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die Marken „Thermomix“ und „Cookidoo“ unberechtigterweise verwendet zu haben. Besonders betroffen sind Anbieter oder Internetbetreiber/Foodblogger, welche sich auf die Begriffe „Thermomix“ und „Cookido“ beziehen oder diese verwenden.

Was wird verlangt?

Die Kanzlei Hogan Lovells fordert im Namen von Vorwerk die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf vorformuliert beiliegt. Neben dem Unterlassungsanspruch werden weitere Ansprüche geltend gemacht:

  • Beseitigungsanspruch
  • Auskunftsanspruch
  • Schadensersatzanspruch
  • Vernichtungsanspruch

Weiterhin wird der Abgemahnten wegen dem Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten in Anspruch genommen. Erfahrungsgemäß werden für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten ein Gegenstandswert von bis zu 110.00,00 € zugrunde gelegt. Die Kosten der Rechtsverfolgung belaufen sich somit auf höchstens 2.171,50 €.

Was tun im Falle einer Abmahnung?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf und unterschreiben Sie die strafbewehrte Unterlassungserklärung. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Sodann kann Sie ein Fachanwalt bei der Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung unterstützen.

Zahlen Sie den Abmahnern nicht ohne anwaltliche Prüfung die geforderte Summe!

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zum fairen Preis an.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.


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