Mastercard bietet 300 Euro Schadenersatz für Datenleck-Opfer

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Das Kreditkartenunternehmen Mastercard wurde im Herbst 2019 Opfer eines nicht unerheblichen Datenlecks. In zwei Chargen waren jeweils rund 100.000 Kundendaten veröffentlicht worden, teils mit kompletter Mastercardnummer.

Das Unternehmen gab schnell bekannt, dass die Angriffe einem Drittanbieter gegolten hätten und die eigentlichen Kundendaten nicht direkt aus den Mastercard Datenbanken abgegriffen werden konnten. Zudem sei kein wirtschaftlicher Schaden entstanden, da die dreistellige Prüfnummer sowie die Geheimnummer nicht übertragen worden wären, ebenso wenig wie das Ablaufdatum. Da diese Daten aber zur Nutzung der Karte im Onlinebanking notwendig seien, hätte auch niemand unautorisierte Abbuchungen vornehmen können.

Nun, über zwei Jahre später will Mastercard wohl einen Deckel auf die Sache legen und bietet 2000 betroffenen Mastercardbesitzern, die unter dem Dach eines Dienstleisters  juristisch gegen Mastercard vorgegangen waren, einen Schadenersatz in Höhe von jeweils 300 Euro an im Gegenzug zum Verzicht auf eine Klage und Einhaltung einer Stillschweigevereinbarung.

Rechtsanwalt Fabian Fritsch von www.hafencity-kanzlei.de: „So ein Entgegenkommen kann ein Zeichen dafür sein, dass geleakte Unternehmen die gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden möchten“

Fritsch weiter: „Hier geht es nicht im verifizierbaren materiellen Schaden, sondern um Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen eines erwiesenen Verstoßes gegen das Selbstbestimmungsrecht von Mastercardkunden. Das Unternehmen wäre verpflichtet gewesen, mit Daten so umzugehen, dass Verstöße gegen die DSGVO ausgeschlossen bleiben.“ Stattdessen tauchten komplette Datensätze von Kunden inkl. Postadresse im Internet auf.

Der Hamburger Jurist steht Mastercard Kunden gern als Ansprechpartner zur Verfügung und erinnert an dieser Stelle an die Ende 2023 eintretende Verjährung von Ansprüchen der Betroffenen. 

Ein individuelles Vorgehen gegen Mastercard im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens und – falls nötig – Klage, hält der auf Zahlungsdienste fokussierte Anwalt für weiter aussichtsreich.  Obwohl das Landgericht Karlsruhe eine Klage eines Kreditkartenbesitzers auf 5000 Euro Schadenersatz bereits abgewiesen hat, da es sich nach Auffassung des Gerichtes um einen Bagatellschaden handeln würde. Das Urteil hatte seinerseits für Entsetzen in der Verbraucherschutz-Szene gesorgt und wird von vielen Experten als nicht richtungsweisend bezeichnet.

Eine aussichtsreiche Prüfung durch den BGH wird nicht stattfinden, da der Revisionsantrag wohl als Teil der Vergleichsvereinbarung, zurückgezogen wurde. Damit konnte Mastercard eine höchstrichterliche Entscheidung vermeiden.


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