Mediationsverfahren

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Was ist die Mediation?

Jeder kennt die Erfahrung, dass der Lösung von Konflikten oft verletzte Gefühle oder unerfüllte Erwartungen im Wege stehen. Man schafft es nicht, die tieferen Ursachen für den Konflikt erfolgreich zu bearbeiten, so dass auch das zwischenmenschliche Verhältnis der Parteien für die Zukunft nicht verbessert wird.

Die Mediation ist ein passendes Handwerkszeug zur Erreichung einer einvernehmlichen und vor allem außergerichtlichen Lösung eines Konfliktes. Der Mediator unterstützt die Parteien dabei, sich in ihren wirklichen Interessen und Bedürfnissen zu verstehen. So entsteht Raum für eine eigene Lösung des Konflikts, die oftmals keiner vorher für möglich gehalten hat. Der Mediator gibt dabei weder Empfehlungen ab geschweige denn Lösungsmöglichkeiten vor, sondern agiert völlig unparteiisch.

Im Unterschied zu einem Gerichtsverfahren können beide Parteien mit der Mediation also nur gewinnen, da hier ein Win-Win-Ergebnis erreichbar ist und die Parteien nicht in einen zumeist faulen Kompromiss gezwungen werden, bei dem ihre wirklichen Interessen unberücksichtigt bleiben.

Zudem werden unnötige Verfahrens- und Konfliktfolgekosten eingespart und personelle und betriebliche Ressourcen geschont.

Das Mediationsverfahren ist geprägt durch:

  • Freiwilligkeit - alle Beteiligten einschließlich des Mediators können die Mediation jederzeit abbrechen
  • Verschwiegenheit - der Mediator und die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen äußern sich außerhalb der Mediation nicht zu den Verfahrensinhalten
  • Eigenverantwortlichkeit der Parteien - die Lösung des Konflikts wird von den Parteien selbst entwickelt; der Mediator hat die Prozessverantwortung für die Gesprächs- bzw. Verhandlungsführung
  • Ergebnisoffenheit - eine Mediation ist dann nicht möglich, wenn das Ergebnis bereits zu Beginn feststehen soll; alle Konfliktparteien müssen mit einer gewissen Verhandlungsbereitschaft in die Mediation gehen; dies umfasst auch die prinzipielle Verhandlungs- und Abschlussfähigkeit der Beteiligten, ein Aspekt, der insbesondere bei umfangreichen Verfahren in der Wirtschaft oder im öffentlichen Bereich zum Tragen kommt
  • Allparteilichkeit des Mediators - der Mediator leitet die Mediation allparteilich bzw. allparteiisch, das heißt, seine Haltung zeigt eine Bereitschaft zur Identifikation mit jedem Beteiligten und ist somit neutral; er entwickelt keine Sympathien für eine der Parteien und gibt vor allem keine Lösungsansätze vor

Der Grundsatz der Vertraulichkeit ist ein Kernpunkt der Mediation. D.h. die Parteien sind gem. § 4 MediationsG zur Verschwiegenheit über die Inhalte der Gespräche verpflichtet. Daraus folgt ein Zeugnisverweigerungsrecht für einen späteren Zivilprozess. In der Schweiz ist seit 01.01.2011 ein Zeugnisverweigerungsrecht in Art. 166 Abs. 1 lit. d der neuen Zivilprozessordnung (ZPO) vorgesehen. In Österreich sind eingetragene Mediatoren gemäß § 18 ZivMediatG durch ein Verschwiegenheitsgebot geschützt. Auf europäischer Ebene ist die Vertraulichkeit der Mediation bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten in Art. 7 der Mediationsrichtlinie vorgegeben.

Neben dem eigentlichen Ziel der Mediation – beispielsweise der Regelung von Vermögensfragen bei einer Scheidung oder der Fortsetzung einer Kooperation zweier Unternehmen – gibt es

  • Familienmediation in Fällen von Trennung und Scheidung oder Erbschaft oder anderen familiären Auseinandersetzungen
  • Schulmediation
  • Wirtschaftsmediation im inner- und zwischenbetrieblichen Bereich
  • Mediation im öffentlichen Bereich/Umweltmediation
  • Nachbarschaftsmediation in Fällen von Konflikten unter Nachbarn oder Nachbarschaften
  • Interkulturelle Mediation, zum Beispiel in der Völkerverständigung

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