Medizinal-Import von Cannabis: hoher Bedarf – rechtliche Anforderungen beachten!

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Seit März 2017 können Ärzte ihren Patienten mit schweren Erkrankungen Medizinal-Cannabis auf Rezept verschreiben.

Der Bedarf für Medizinal-Cannabis in Deutschland (für den Freizeitkonsum ist Cannabis nach wie vor verboten) ist seitdem stark gestiegen, worauf die wirtschaftsrechtlich tätige Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist:

Bereits in 1 – 2 Jahren könnte es in Deutschland bereits ca. 100.000 – 200.000 Patienten geben.

Dadurch steigt auch der Bedarf an Medizinal-Cannabis-Importen aus anderen Ländern nach Deutschland stark an.

Diverse Länder wie Kanada, Kolumbien, Australien oder Israel stünden für den Import nach Deutschland bereit. Hier besteht großes Interesse am Import von Medizinal-Cannabis nach Deutschland.

Die Befürchtungen, dass Kanada nicht weiter Medizinal-Cannabis nach Deutschland importieren kann (weil es Cannabis demnächst vollständig legalisieren will), scheinen sich dabei inzwischen nicht zu bestätigen. da die Bundesregierung Presseberichten zufolge inzwischen mitgeteilt hat, dass sie nicht von einem Ausfall kanadischer Lieferungen von Medizinal-Cannabis nach Deutschland ausgeht.

Das sind gute Bedingungen für kanadische Firmen für den weiteren Import von Medizinal-Cannabis nach Deutschland.

Auch in Israel könnte den Export-Gesetzesentwurf, der zunächst gescheitert war, nun doch demnächst genehmigt werden, sodass auch Israel Medizinal-Cannabis nach Deutschland exportieren könnte.

Jedoch sollten interessierte Firmen, die Medizinal-Cannabis importieren wollen, darauf hingewiesen werden, dass immer die rechtlichen Voraussetzungen beim Import von Medizinal-Cannabis berücksichtigt werden müssen, und zwar sowohl die betäubungsmittelrechtlichen als auch die arzneimittelrechtlichen Vorschriften. Außerdem müssen hierzu oftmals neue Firmen z. B. für eine Arzneimittelgroßhandelslizenz gegründet werden.

So müssen alleine z. B. für eine Großhandelslizenz sachkundige Personen gem. § 72 – 74 AMG bestellt werden, die Sachkunde muss nachgewiesen werden und auch die hohen Sicherheitsvorkehrungen beim Import von Medizinal-Cannabis berücksichtigt werden.

Bei einem Verstoß drohen hohe Bußgelder oder schlimmstenfalls sogar Freiheitsstrafen.

Auch sollten interessierte Unternehmen darauf hingewiesen werden, dass oftmals für den Import von Medizinal-Cannabis diverse Zertifizierungen wie z. B. GMP (good manuufacturing-practice)-Zertifikate zu berücksichtigen sind, um einen Export nach Deutschland sicherstellen zu können.

Interessierte sollten in enger Abstimmung mit den Behörden wie z. B. dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die jeweiligen Voraussetzungen im Einzelfall abklären.

Weiter sind auch internationale Verträge wie das UN-Übereinkommen von 1961 über Suchtstoffe zu berücksichtigen, aber auch bei der internationalen Vertragsgestaltung mit Vertragspartnern aus dem Ausland sollten immer rechtssichere Verträge geschlossen werden.

Firmen aus Deutschland und dem Ausland, die im Bereich Medizinal-Cannabis-Import nach Deutschland tätig werden wollen, müssen daher zahlreiche rechtliche Vorschriften beachten und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden.


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