Kleversparen.com: Betrugsverdacht! Es eilt! Anwaltsinfo

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Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen "Klever Sparen" www.Kleversparen.com, mit angeblichem Sitz in Oslo, Norwegen, besteht inzwischen der konkrete Verdacht, dass Anleger hier einem unseriösen oder gar betrügerischen Kapitalanlageanbieter zum Opfer gefallen sind. 

Absolute Eile ist daher für Anleger geboten, um die von ihnen überwiesenen Gelder zu sichern, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen!

Zwar wirbt "Klever Sparen" www.Kleversparen.com mit sicheren Festgeldanlagen und "einzigartigen Marktkenntnissen und kundenspezifischer Beratung", teilweise auch mit einer "Einlagensicherung bis 100.000 €" für die über den Anbieter angelegten Festgelder, allerdings, ohne im Besitz der erforderlichen BaFin-Erlaubnis zu sein.

Denn mit Warnhinweis vom 22.04.2024 teilt die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin mit, dass sie vor Angeboten von Klever Sparen, www.Kleversparen.com, warnen würde, weil die erforderliche Erlaubnis für das Erbringen von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen der BaFin nicht vorliegen würde.

Somit liegt ein offensichtlich unseriöser Anbieter vor, auch Betrug ist nicht ausgeschlossen, wie diverse Festgeldbetrugsfälle aus dem skandinavischen Raum wie "Eurozins, Weltzins, Investfinans AB, van Tilburg Consultancy" etc. deutlich machen und bei denen sich im Anschluss heraus stellte, dass die Banken oder die Anleger nicht Kontoinhaber der Konten bei den Empfängerkonten waren, sondern fremde Kontoinhaber, die die Gelder gleich abgehoben oder weiter überwiesen hatten.

Ob somit die überwiesenen Gelder der Anleger wirklich wie versprochen angelegt wurden, ist sehr fraglich, den Beteuerungen oftmals geschulter Callcenter-Mitarbeiter ist oftmals nicht zu glauben und Täter von "Festgeldbetrugsfällen" nutzen hier oftmals den IBAN-Trick, weil Empfängerbanken nicht mehr den Kontoinhaber mit der IBAN abgleichen müssen.

Anleger von "Klever Sparen", www.Kleversparen.com sollten  daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, es besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder, wenn nicht umgehend gehandelt wird! Bei einem Abwarten bis zum angeblichen Laufzeitende der "Anlage" könnte es zu spät sein.

Außerdem sollten Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB genauso wie mögliche Ansprüche gegen eventuelle fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die bei "Klever Sparen", www.Kleversparen.com, ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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