Medizinrecht, Arzthaftungsrecht: Patientenanwälte erfolgreich vor OLG Stuttgart und OLG Düsseldorf

  • 5 Minuten Lesezeit

Oberlandesgericht Stuttgart  vom 28.01.2012

Medizinrecht  Arzthaftungsrecht  Behandlungsfehler:

Frontalhirnsymptomatik nach Entfernung einer Raumforderung im Gehirn, OLG Stuttgart, Az. 1 U 171/10

Chronologie:

Die Klägerin begab sich zwecks operativer Entfernung einer Raumforderung im Gehirn in die Behandlung bei der Beklagten. Die Operation wurde vorgenommen, obwohl Entzündungsparameter auffällig waren und eine Indikation eher fraglich. Über die Notwendigkeit des Eingriffs und das Risiko ist sie nicht aufgeklärt worden.

Verfahren:

Die Klage ist zunächst vom Landgericht Ulm (Az. 6 O 361/08) abgewiesen worden. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin. Der OLG-Senat vertrat die Auffassung, dass eine Haftung dem Grunde nach sowohl unter dem Aspekt des Behandlungsfehlers, als auch der Aufklärungsrüge gegeben sein dürfte und riet den Parteien zu einem Vergleich an, dem beide nähertraten. Die Vergleichssumme liegt im fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen:

Rechtsmittelverfahren machen oftmals in den Fällen Sinn, in denen die Klägerseite erstinstanzlich erfolglos geblieben sind. Qualifizierte Oberlandesgerichtssenate befassen sich sodann in der Regel nochmals eingehend mit dem gerügten Behandlungsgeschehen sowie der rechtlichen Würdigung der Ereignisse durch das klageabweisende Untergericht, so die sachbearbeitende Rechtsanwältin von Ciper & Coll. Die Anwältin bemängelt, dass es sich Untergerichte oftmals zu leicht machen würden. In solchen Fällen muss der Mandant Rechtsmittel einlegen, wie im vorliegenden Fall und erhält in vielen Fällen Recht. Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Schmerzensgeld – bundesweit können aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrungen auf dem Gebiet des Personenschadenrechtes auf eine Vielzahl von Fällen verweisen, in denen Geschädigte erst im Berufungsverfahren zu ihrem Recht gekommen sind. Dieses zeigt auch der jetzige Fall einmal mehr, betont die Rechtsanwältin. RA Dr. D. C. Ciper, Fachanwalt für Medizinrecht verweist im Übrigen auf die Erfolgsstatistik der Kanzlei, die auf der hiesigen Homepage ersichtlich ist.

Oberlandesgericht Düsseldorf

Medizinrecht  Arzthaftungsrecht  Behandlungsfehler:

Nerventransplantation nach Läsion des Nervus Accessorius anlässlich Lymphknotenvergrößerung, OLG Düsseldorf, Az. I  8 U 74/09

Chronologie:

Die Klägerin begab sich wegen einer Schwellung am Hals in die Klinik der Beklagten. Hier wurde sie operiert, wobei es zur Schädigung des Nervus accessorius kam. Seither leidet die Patientin unter erheblichen Bewegungseinschränkungen eines Armes.

Verfahren:

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Parteien nach Würdigung der Gesamtumstände einen Vergleich angeraten, auf den sich beide einließen. Die Gesamtentschädigung liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Vorausgegangen war ein Schlichtungsverfahren vor der Ärztekammer Nordrhein, in dem klare und eindeutige Behandlungsfehler konstatiert worden waren (Az. 2006/1118). In der ersten Instanz kam der Vorsitzende Richter zwar zur Feststellung eines Behandlungsfehlers, hielt die Klage aber dennoch für unbegründet, da die Beklagten bereits eine ausreichende Entschädigung von 5.000,- Euro gezahlt hätten (LG Düsseldorf, Az. 3 O 353/07). Das sah der qualifizierte Senat des OLG Düsseldorf jedoch anders und bestätigte damit die Auffassung der Prozessvertreter der Klägerin Ciper & Coll.

Anmerkungen:

Schlichtungsverfahren vor den Ärztekammern haben keine präjudizielle Wirkung. Daher fühlen sich Haftpflichtversicherer an die Ergebnisse auch nicht gebunden. Der Patient ist in diesen Fällen gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so wie hier. Diese ist in der Regel sodann erfahrungsgemäß auch mit einem Erfolg verbunden, meint Dr. D. C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht.

Unsere Philosophie

Auf Augenhöhe mit regulierungsunwilliger Versicherungswirtschaft

Ciper & Coll. verstehen sich nicht als erbitterter und aggressiver Gegner der Ärzteschaft, sondern – ganz im Gegenteil – machen wir mit unserer Mitgliedschaft im Verein „Aktionsbündnis Patientensicherheit“ deutlich, dass wir an einer Verbesserung des Verhältnisses zwischen Ärzten und Patienten interessiert sind. Wir entsprechen daher auch grundsätzlich nicht dem vielfach von geschädigten Mandanten an uns herangetretenen Wunsch, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den fehlbehandelnden Arzt zu stellen. Wir haben Verständnis dafür, dass Behandlungsfehler passieren. Fehler sind menschlich. Bei ärztlichen Behandlungsfehlern können sie aber zu erheblichen Konsequenzen führen. Anders sieht unsere Einstellung zu oftmals unseriösen Regulierungsverweigerungs- und Verzögerungsversuchen der deutschen Versicherungswirtschaft aus: Wir bringen keinerlei Verständnis dafür auf, dass Versicherungen in eindeutigen Angelegenheiten schwerstmedizingeschädigten Patienten eine angemessene Regulierung verweigern! Derartige Geschäftspraktiken sind in vielen Fällen (s. unsere Prozesserfolge) nicht nur rechtlich bedenklich, sondern auch moralisch äußerst verwerflich. Hier sind Politik und Rechtsprechung gefordert, diesem Gebaren Einhalt zu gebieten. Den deutschen Haftpflichtversicherungen ist Ciper & Coll. als qualifiziert und konsequent tätige Anwaltskanzlei ein Begriff. Werden von uns gesetzte Fristen vorsätzlich ignoriert, nehmen wir im Interesse unserer Mandantschaft gerichtliche Hilfe in Anspruch, mit zunehmendem Erfolg.

Kompetenz und Erfahrung

Ciper & Coll. ist seit über 20 Jahren rechtsberatend tätig. Wir gewährleisten, dass wir aufgrund unseres Erfahrungsschatzes in den angegebenen Tätigkeitsgebieten qualifizierte Rechtsberatung anbieten können, sodass Sie Ihre persönlichen und unternehmerischen Entscheidungen auf eine verlässliche juristische Grundlage stellen können.

Teamarbeit

Durch die hohe Anzahl unserer juristischen Mitarbeiter ist gewährleistet, dass sich Entscheidungsfindungen und juristisches Know-how nicht auf eine einzelne Person konzentrieren. Wir legen großen Wert auf einen regelmäßigen intensiven Austausch in komplexen juristischen Sachverhalten untereinander, sodass Wissensweitergabe, Austausch und Kontrolle regelmäßig zu einer konsequenten Bearbeitung im Interesse des Mandanten führen. Sämtliche Mitarbeiter der Kanzlei haben darüber hinaus untereinander ein ausgezeichnetes kollegiales Verhältnis. Diese Teamfähigkeit stellt eines der Fundamente der erfolgreichen Zusammenarbeit und Tätigkeit von Ciper & Coll. dar.

Interdisziplinarität

Wir arbeiten interdisziplinär: Das bedeutet, dass u. a. Spezialgebiete wie das Medizinrecht nicht allein durch entsprechend ausgewiesene juristische Mitarbeiter bearbeitet werden, sondern uns darüber hinaus zahlreiche hochqualifizierte Fachmediziner jeglicher Fachrichtung zur Verfügung stehen, die uns in komplexen medizinischen Sachverhalten unterstützen. Nur durch diese erzielten Kontakte der für Ciper & Coll. tätigen Ärzte ist eine qualifizierte Mandatsbearbeitung, die über das rein juristische hinausgeht, gewährleistet. Wir arbeiten mit zahlreichen Institutionen und Organisationen, die gerne auf das juristische Know-how unserer Kanzlei zurückgreifen, fruchtbar zusammen. Durch enge Kooperationen werden Synergieeffekte geschaffen, die sowohl den Partnern, als auch der Mandantschaft zugutekommen.

Mandatsbetreuung

Wir legen großen Wert darauf, dass sich Mandanten bei Ciper & Coll. Gut aufgehoben fühlen. Eine regelmäßige Erreichbarkeit an allen Kanzleistandorten ist ebenso garantiert, wie eine konsequente Mandatsbearbeitung. Für persönliche Gespräche sind Mandanten bei uns nach Terminabsprache gerne jederzeit willkommen.

Progressivität

Die Kanzlei hat sich seit ihrer Gründung progressiv und kontinuierlich entwickelt. Aus einem einzigen Kanzleistandort mit zwei tätigen Rechtsanwälten hat sich rasch eine überörtliche grenzüberschreitende Kanzlei entwickelt. Die Zulässigkeit Zweigstellen zu gründen bietet Ciper & Coll. die Möglichkeit, die progressive Entwicklung weiter fortzuführen und daher bundesweit flächendeckend anwaltliche Dienstleistung anbieten zu können.

Erfolg

Nicht zuletzt geben uns unser Erfolg in der Mandatsbearbeitung und unsere Prozessstatistik recht. Auf mögliche Prozess- und Kostenrisiken weisen wir generell ohne Ausnahme hin.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.

Beiträge zum Thema