Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht vor den Landgerichten Aachen und Düsseldorf
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Landgericht Aachen zum Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Behandlungsfehler: Penisamputation infolge einer verspäteten Karzinomdiagnose, LG Aachen, Az. 11 O 491/09
Chronologie:
Der Kläger bemerkte Ende 2008 eine Verhärtung am Penis. Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung Anfang Dezember 2008 machte er den Beklagten hierauf aufmerksam. Dieser diagnostizierte fehlerhaft eine Ballontitis und verschrieb dem Kläger lediglich eine Heilsalbe. Die zeitliche Verzögerung der richtigen Diagnose und der adäquaten Behandlung des Peniskarzinoms führte in der Folge zu einer Penisamputation.
Verfahren:
Das Landgericht Aachen hat den Vorfall mittels eines fachmedizinischen Gutachtens klären lassen, das einen groben Behandlungsfehler des Arztes vollumfänglich bestätigte. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich an, den sie akzeptierten. Die Gesamtregulierung liegt bei rund 70.000,- Euro.
Anmerkung:
Im Arzthaftungsprozess werden grundsätzlich fachmedizinische Gutachten eingeholt. Nicht immer sind die Ergebnisse so eindeutig wie hier. In solchen Fällen regt das Gericht zur Vermeidung eines langwierigen Verfahrens gerne eine vergleichsweise Regelung an, den die Parteien in der Regel auch akzeptieren.
Landgericht Düsseldorf zum Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Behandlungsfehler: Nervus-peroneus-Parese nach Saphenektomie und Crossektomie, LG Düsseldorf, Az. 3 O 200/08
Chronologie:
Die Klägerin begab sich Ende 2007 in stationäre Behandlung bei der Beklagten aufgrund einer Seitenast-Rezidivvarikosis rechts am distalen Ober- und Unterschenkel. Es wurde eine Saphenektomie und Crossektomie vorgenommen, bei der es zu einer Schädigung des nervus peroneus kam. Die Klägerin ist seit dem Vorfall in ihrer Beweglichkeit erheblich eingeschränkt.
Verfahren:
Das Landgericht Düsseldorf hat den Vorgang fachmedizinisch prüfen lassen. Der gerichtlich bestellte Gutachter kam im Ergebnis zu klaren Behandlungsfehlern und schloss sich damit den bereits ergangenen Konstatierungen eines im Vorfeld stattgefundenen Schlichtungsverfahrens der Ärztekammer Nordrhein (Az. 2007/0450) an. Nach diesen neuerlichen fachmedizinischen Konstatierungen kam der Versicherer der Beklagten nunmehr auf Ciper & Coll. zu und bot eine Regulierung an. Die Versicherung hat danach eine Gesamtentschädigung von rund 80.000,- Euro zu zahlen.
Anmerkungen:
Immer wieder akzeptieren Haftpflichtversicherer nicht die Entscheidungen in Schlichtungsverfahren, die vor den Ärztekammern durchgeführt werden, wenn diese für sie negativ ausgehen. Dann bleibt dem Patienten keine andere Wahl als gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so wie hier. Dieses führt zu einem erheblichen zusätzlichen Kostenaufwand zulasten der Versichertengemeinschaft und unnötigem erheblichen Zeitverlust.
Unsere Philosophie: Auf Augenhöhe mit regulierungsunwilliger Versicherungswirtschaft
Ciper & Coll. verstehen sich NICHT als erbitterter und aggressiver Gegner der Ärzteschaft, sondern – ganz im Gegenteil – machen wir mit unserer Mitgliedschaft im Verein „Aktionsbündnis Patientensicherheit“ deutlich, dass wir an einer Verbesserung des Verhältnisses zwischen Ärzten und Patienten interessiert sind. Wir entsprechen daher auch grundsätzlich nicht dem vielfach von geschädigten Mandanten an uns herangetretenen Wunsch, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den fehlbehandelnden Arzt zu stellen. Wir haben Verständnis dafür, dass Behandlungsfehler passieren. Fehler sind menschlich. Bei ärztlichen Behandlungsfehlern können sie aber zu erheblichen Konsequenzen führen.
Anders sieht unsere Einstellung zu oftmals unseriösen Regulierungsverweigerungs- und Verzögerungsversuchen der deutschen Versicherungswirtschaft aus: Wir bringen keinerlei Verständnis dafür auf, dass Versicherungen in eindeutigen Angelegenheiten schwerstmedizingeschädigten Patienten eine angemessene Regulierung verweigern! Derartige Geschäftspraktiken sind in vielen Fällen (s. unsere Prozesserfolge) nicht nur rechtlich bedenklich, sondern auch moralisch äußerst verwerflich. Hier sind Politik und Rechtsprechung gefordert, diesem Gebaren Einhalt zu gebieten.
Den deutschen Haftpflichtversicherungen ist Ciper & Coll. als qualifiziert und konsequent tätige Anwaltskanzlei ein Begriff. Werden von uns gesetzte Fristen vorsätzlich ignoriert, nehmen wir im Interesse unserer Mandantschaft gerichtliche Hilfe in Anspruch, mit zunehmendem Erfolg.
Kompetenz und Erfahrung
Ciper & Coll. ist seit über 20 Jahren rechtsberatend tätig. Wir gewährleisten, dass wir aufgrund unseres Erfahrungsschatzes in den angegebenen Tätigkeitsgebieten qualifizierte Rechtsberatung anbieten können, sodass Sie Ihre persönlichen und unternehmerischen Entscheidungen auf eine verlässliche juristische Grundlage stellen können.
Teamarbeit
Durch die hohe Anzahl unserer juristischen Mitarbeiter ist gewährleistet, dass sich Entscheidungsfindungen und juristisches Know-how nicht auf eine einzelne Person konzentrieren. Wir legen großen Wert auf einen regelmäßigen intensiven Austausch in komplexen juristischen Sachverhalten untereinander, sodass Wissensweitergabe, Austausch und Kontrolle regelmäßig zu einer konsequenten Bearbeitung im Interesse des Mandanten führen.
Sämtliche Mitarbeiter der Kanzlei haben darüber hinaus untereinander ein ausgezeichnetes kollegiales Verhältnis. Diese Teamfähigkeit stellt eines der Fundamente der erfolgreichen Zusammenarbeit und Tätigkeit von Ciper & Coll. dar.
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