Mega invest investment group – Vorsicht, FINMA warnt

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Von der Mega invest investment group werden über ihre Homepage meg-invest.ch Fest- und Tagesgeldanlagen angeboten.

Auf der Webseite wird ausgeführt, dass man ein erfahrenes Team von Fachleuten sei, das sich darauf konzentriert habe, den Kunden bei der Erreichung der finanziellen Ziele zu helfen und die Firma auf die Bereitstellung personalisierter Anlagestrategien spezialisiert sei, die auf die individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Kunden zugeschnitten sind.

Zu einer Festgeldanlage in Euro wird etwa mit dem Versprechen von Zinsen von 5 % p. a. bei einer Laufzeit von 60 Monaten ab einem Anlagebetrag von € 1.000,00 bis € 100.000,00 und eine Einlagensicherung geworben.

Mega invest investment group auf Warnliste der FINMA 

Von der schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) wurde die Mega invest investment group auf ihre Warnliste gesetzt und laut FINMA besteht für diese Gesellschaft kein Handelsregistereintrag in der Schweiz.

Die FINMA führt eine Warnliste mit Gesellschaften, die unter Umständen ohne Genehmigung der FINMA Tätigkeiten ausüben.

Bezüglich Unternehmen und Personen, die auf dieser Warnliste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeiten eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder auch falsche Angaben gemacht haben. Außerdem kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen.

Vertrieb von Fest- und Tagesgeldern in Deutschland nur mit Genehmigung der BaFin

Für das Anbieten von Tages- und Festgeldanlagen über die Webseite mega-invest.ch durch die Mega invest investment group an Anleger in Deutschland ist eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nötig.

Sofern Anlegern im Rahmen eines Fest- oder Tagesgeldes eine unbedingte Rückzahlung von angenommenen Kapital versprochen wird, handelt es sich um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG).

Für Anlagen in Form eines Einlagengeschäfts ist aber in Deutschland eine Erlaubnis der BaFin nötig.

Eine derartige Genehmigung der BaFin gibt es nicht.

Möglichkeiten für Anleger der Mega invest investment group

Wenn einem Anleger in Deutschland eine Fest- oder Tagesgeldanlage ohne eine dafür erforderliche Genehmigung der BaFin angeboten wird, kann sich für einen Anleger in Deutschland die Möglichkeit zur Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs gegen die Mega invest investment group und deren Verantwortliche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG ergeben.

Anleger, die Kapital für Tages- oder Festgelder bei der Mega invest investment group eingezahlt haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kontaktieren, die Anleger der Mega invest investment group berät und unterstützt. Handlungsbedarf ist vor allem geboten, wenn nach Fälligkeit von Festgeldanlagen versprochene Rückzahlungen oder versprochene Zinszahlungen nicht erfolgen.

Stand: 14.09.2023


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