Mehr Kindergeld und neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2018 - nicht in jedem Fall gibt es mehr Geld

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Mit Wirkung zum 01.01.2018 ändert sich nicht nur erneut die Düsseldorfer Tabelle, sondern es gibt auch mehr Kindergeld. Ab dem 01. Januar 2018 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 194 € (bisher 192 €) für das dritte Kind 200 € (bisher 198 €) und ab dem vierten Kind werden 223 € gezahlt (bisher 225 €).

Allerdings werden mit Jahresanfang 2018 die Einkommensgruppen der Unterhaltspflichtigen neu gestaffelt. Bisher war der Mindestunterhalt bei einem Nettoeinkommen bis zu 1500 € zu zahlen. Aufgrund der Neuregelung ist der Mindestunterhalt dann bis zu einem Nettoeinkommen von 1900 € zu zahlen. Die zweite Einkommensgruppe reicht dann von einem Nettoeinkommen in Höhe von 1901 € - 2300 €, die dritte Einkommensgruppe von 2301 € - 2700 € usw. Dies führt dazu, dass Kinder, die bisher ihren Unterhalt aus der zweiten Einkommensgruppe erhielten (also bei einem Nettoeinkommen des Zahlungspflichtigen bis 1900 €) nunmehr nur noch Anspruch auf den Mindestunterhalt haben. Bei einem Kind im Alter zwischen 0 - 5 Jahren führte dies bisher zu einem Zahlbetrag in Höhe von 264 €, ab Januar 2018 hat dieses Kind dann nur noch Anspruch auf 251 €.

Durch die Änderung der Einkommensgruppen und trotz gestiegener Tabellensätze in der Düsseldorfer Tabelle und einer Erhöhung des Kindergeldes, kommt es somit zu einer Verringerung des Zahlbetrages. Nicht immer bedeuten also die Erhöhung des Kindergeldes und eine neue Düsseldorfer Tabelle, dass die Kinder auch tatsächlich mehr Kindesunterhalt erhalten.


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