Mehrwert Konzeptmanagement, Captura: Finanzdienstleister erfolgreich vor dem LG Stuttgart

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Es ging um über 330.000,00 Euro Schadensersatz. Diesen Betrag hatten die Kläger auf Vermittlung des beklagten Finanzdienstleisters in Nachrangdarlehen der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH und der Captura GmbH (sowie eine Anlage bei der Lombard Concept GmbH) investiert. Überwiegend erfolgten die Vermittlungen in 2011 und 2012 (MKM), aber auch in 2013 und 2014. Der Beklagte war hierfür nicht haftpflichtversichert. Er wurde von BEMK Rechtsanwälte vertreten; federführend war der Kollege Malar.

Vorgeworfen wurde dem Finanzdienstleister im Wesentlichen, dass er nicht über das Totalverlustrisiko sowie über die erhaltenen Provisionen aufgeklärt habe.

Das Gericht erläuterte in der mündlichen Verhandlung im Juli 2016, entsprechend dem anwaltlichen Vortrag für den Beklagten, dass sich Hinweise auf das Totalverlustrisiko auf den Darlehensanträgen befinden. Insoweit wären teilweise Aufklärungspflichtverletzungen auch verjährt (MKM). Eine per se aufklärungspflichtige Provisionsstruktur ergab sich aus dem Klägervortrag nicht und auch nicht aus den tatsächlichen erhaltenen Provisionen. Das verwendete Captura-Exposé fiel zugunsten des Beklagten ins Gewicht.

Im Ergebnis entschloss sich der Beklagte dazu, zur Beendigung des Rechtsstreits und Vermeidung der nächsten Instanz den Betrag in Höhe von 10.000,00 Euro (bei fristgerechter Zahlung in Raten) an die Kläger zu leisten. Angesichts der geforderten 335.000,00 Euro erschien dies gut vertretbar. Die Kläger tragen 97 % der Kosten des Rechtsstreits, wozu auch die Anwaltskosten des Beklagten zählen.

Daniel Blazek, BEMK Rechtsanwälte, August 2016.


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