Mein Ex zahlt keinen Unterhalt
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Das Wichtigste in Kürze:
- Sie müssen aktiv werden, da Sie sonst rückwirkend keinen Unterhalt bekommen.
- Fordern Sie Auskunft über Einkommen und Zahlung vom Unterhaltspflichtigen.
- Beauftragen Sie einen Anwalt.
Kein rückwirkender Unterhalt!
Für die Vergangenheit können Sie keinen Unterhalt fordern, wenn Sie Ihren Partner nicht aufgefordert haben. Sie müssen Ihren Partner dafür "in Verzug" setzen. Oft fehlt es daran. Mach diesen Zeitpunkt muss der Unterhaltspflichtige Rücklagen bilden.
Wie fordere ich Unterhalt?
- Fordern Sie Ihren Partner auf, Auskunft über seine Einkommens und Vermögensverhältnisse zu erteilen, damit Sie den Unterhalt beziffern können. Diese Aufforderung muss dem Unterhaltspflichtigen nachweisbar zugehen. Ein Rechtsanwalt kann dies für Sie tun. Lassen Sie sich andernfalls eine Quittung geben.
- Fordern Sie einen konkreten Geldbetrag unter Fristsetzung zum Beispiel von zwei Wochen. Eine genaue Berechnung des Bedarfs an Unterhalt ist noch nicht erforderlich. Es sollte aber in etwa hinhauen und nicht überzogen sein.
- Legen Sie Unterhaltsklage beim Familiengericht ein. Der Beginn des Anspruchs wird dann auf den ersten des Monats der Klage Einreichung gelegt. Beachten Sie aber, dass vor dem Familiengericht Anwaltszwang herrscht. Sie brauchen also einen Rechtsanwalt.
Wichtige Punkte zum Unterhalt!
- Unterhalt muss jeweils im Voraus für den nächsten Monat gezahlt werden.
- Sie dürfen auch Beträge für mehrere Monate im Voraus entgegennehmen. Dies ist ein Risiko für den Unterhaltspflichtigen: sollte später mehr Geld erforderlich sein, muss dieser nachzahlen. Grund dafür ist, dass immer der tatsächliche Bedarf gedeckt werden muss. Der Unterhaltspflichtige wird also nicht "frei" durch Zahlung einer Charge.
- Rückwirkend ist nicht rückständig: wenn die Unterhaltspflicht rechtlich festgestellt ist, der Unterhalt aber nicht gezahlt wird, können Sie den rückständigen Unterhalt auch später nachfordern oder zwangsvollstrecken. Rückwirkend können Sie wie oben gesagt nur Unterhalt fordern, wenn Sie richtig "in Verzug gesetzt" (= angemahnt) haben.

Oft kommen Mandanten viel zu spät mit der Unterhaltsforderung. Teilweise fehlt es an der ordnungsgemäßen Mahnung. Sie sollten daher frühestmöglich einen Anwalt einschalten, den sie vor dem Familiengericht ohnehin benötigen.

Holen Sie sich Unterstützung!
Fordern Sie Unterhalt ein mit fachkundiger Unterstützung. Rufen Sie die Familienrechtler von ALBRECHT an und erhalten eine Einschätzung etwa von Rechtsanwalt Aaron Albrecht unter 06621-911 20 50 oder schreiben eine E-Mail an info@kanzlei-hersfeld.de.
Kanzlei Albrecht
Am Markt 9
36251 Bad Hersfeld
Rechtsanwalt Aaron Albrecht vertritt Familien in Belangen des Unterhalts und Scheidungen.
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