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Mein neues Auto verbraucht zu viel – was kann ich tun?

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Durch den VW-Skandal rücken Verbrauch und Emission von Fahrzeugen in den rechtlichen Fokus.

Dies ist aber nicht neu. Insbesondere gibt es obergerichtliche Rechtsprechung zum Mehrverbrauch schon seit Jahren. Exemplarisch sei hier der Beschluss des BGH (v. 08.05.2007 – VIII ZR 19/05) und das Urteil des OLG Hamm (v. 07.02.2013 – I- 28 U 94/12) genannt.

Nach dieser Rechtsprechung stellt es einen Sachmangel dar, wenn das Fahrzeug deutlich mehr verbraucht. Die Rechtsprechung geht hier von einer Abweichung von mehr als 10 % von der Herstellerangabe nach der EU-Richtlinie 80/1268/EWG aus.

Da nach der Rechtsprechung dem Verbraucher aber klar sei, dass je nach Fahrweise und Einsatzgebiet des Wagens der Verbrauch variieren kann, ist ein Gutachten einzuholen, das den Testzyklus nachbildet.

Vielfach verbrauchen die Fahrzeuge aber auch hier mehr.

Als Folge kann der Käufer des Wagens den Rücktritt, also Rückgabe des Wagens gegen den Kaufpreis oder Minderung des Kaufpreises verlangen.

Die Gutachten sind jedoch relativ teuer, sodass sich dieses Vorhaben eher für Rechtschutzversicherte lohnt.

Dennoch sollten sich Betroffene nicht immer vor den Kosten scheuen und damit auf ihre Rechte verzichten. So war unsere Kanzlei SH Rechtsanwälte an einem Prozess beteiligt, bei dem der Kläger eine Minderung im mittleren fünfstelligen Bereich bei einem Mittelklassewagen durchsetzen konnte. Der Beklagte Händler hatte selbst Angst vor dem Unterliegen und man einigte sich vor Erstellung eines Gutachtens.

Wir gehen davon aus, dass diese Rechtsprechung wieder virulent werden könnte.

Hintergrund ist der VW-Skandal. Sollte nach der Rückrufaktion ein Mehrverbrauch bei den betroffenen Modellen vorliegen - das vermuten viele Experten - so kann darin eine Chance liegen, den nunmehr „ungeliebten” Wagen nachträglich zu einem Schnäppchen zu machen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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