Mein Schuldner hat die eidesstattliche Versicherung abgegeben – was dann?
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Ich bin Gläubiger und habe eine titulierte Forderung. Der Schuldner hat die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Kann überhaupt noch etwas gegen den Schuldner unternommen werden?
Um dies herauszufinden, fordert der Rechtsanwalt beim Vollstreckungsgericht zunächst das Vermögensverzeichnis an. Dieses wird ausgewertet und überprüft, damit das weitere Vorgehen gegen den Schuldner geplant werden kann. Dies könnte z. B. die Pfändung des Arbeitseinkommens, eine Kontenpfändung oder auch die Pfändung einer hinterlegten Mietkaution sein.
Rechtsanwalt Martin Müller
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