Meine Reise ist nach dem 14.06.2020: Darf ich trotzdem kostenfrei stornieren?

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Verlängerung der Warnung des Auswärtigen Amtes bis Ende August 2020

Die Warnungen und Hinweise des Auswärtigen Amtes bilden in der Corona-Krise die Leitplanken des kostenfreien Rücktrittsrechts bei Pauschalreisen.

Konkret: Bis zum 14. Juni können alle Reisen kostenfrei storniert werden, bis Ende August nur Reisen außerhalb der EU.

Uns erreichen momentan eine Vielzahl von Anfragen dazu, ob man Reisen ins europäische Ausland (Italien, Spanien, Frankreich etc.) wegen der zu befürchtenden Umstände rund um die Covid-19-Pandemie auch nach dem 15.06.2020 kostenfrei stornieren kann.

Kostenfreies Rücktrittsrecht

Die Reisenden wollen aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht mehr verreisen und fragen:

  • Berechtigt eine Mundschutz-Pflicht zum Reiserücktritt?
  • Was ist bei Reisenden mit erhöhtem Gesundheitsrisiko?
  • Was ist bei Leistungsänderungen vor Reiseantritt?

Vor Reisebeginn zurücktreten können Reisende jedenfalls dann, wenn absehbar ist, dass die Reise erhebliche Mängel aufweisen wird (Zeitraumänderung, Routenänderung bei Kreuzfahrten, anderes Hotel etc.), also Leistungsänderungen vor Reiseantritt hat.

Was ist bei Reisenden mit erhöhtem Gesundheitsrisiko? Grundsätzlich gehören Krankheiten und das Alter von Reisenden in den persönlichen Risikobereich. Wenn aber das allgemeine Lebensrisiko zu einer besonderen Gefahr für eine Risikoperson wird, treffen den Veranstalter besondere Informations- und Fürsorgepflichten. Hierzu gehört bspw. auch die Organisation von Maskenpflichten und Abstands- und Hygieneregeln im Hotel.

Eine Mundschutz-Pflicht alleine berechtigt aber nicht zum Reiserücktritt. Wenn jedoch eine Vielzahl von Corona-bedingten Einschränkungen den gebuchten Urlaub beeinträchtigen, kann ein Kündigungsrecht im Einzelfall bestehen. Hier gilt es, die Einzelheiten genau zu prüfen.

Hier gilt es, die Einzelheiten der Reise (Reisedatum, Zielland, Hinweise des Auswärtigen Amtes) genau zu prüfen und hiernach einen Fahrplan zum Reisestorno für die Mandanten zu erstellen.

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.


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