Meniskus-Riss bei Arthroskopie übersehen: 7.500 Euro

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Mit außergerichtlichem Vergleich vom 24.02.2014 hat sich ein Unfallchirurg verpflichtet, an meine Mandantin 7.500 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltskosten zu zahlen. Die 1967 geborene Mandantin wurde am 30.03.2010 ambulant am rechten Knie unter der Diagnose "Meniskusschaden rechts" operiert.

Nach dem OP-Bericht sollte sich ein Innenmeniskusriss in der mittleren und der hinteren Portion befunden haben. Der Meniskus sei vom Operateur arthroskopisch geglättet worden. Da die Mandantin auch postoperativ weiterhin über Beschwerden im rechten Kniegelenk beim Gehen klagte, wurden ein Jahr später MRT-Aufnahmen bei einem Nachbehandler gefertigt. Diese zeigten im Bereich des Meniskushinterhorns einen horizontalen Einriss, der nach körperfern zur tibialen Gelenkfläche ausstrahlte. Es wurde die Indikation zur erneuten OP gestellt.

Am 24.03.2011 wurde die Revisions-Arthroskopie durchgeführt. Es fand sich ein Nachreißen des Innenmeniskus im Bereich der mittleren Zirkumferenz. Damit stand nach Bewertung des Sachverständigen fest, dass offensichtlich bei der ersten Operation gar keine Resektion des zerstörten Meniskusanteils durchgeführt worden war. Die OP habe weder von Seiten der Dokumentation noch von Seiten des objektivierten MRT-Befundes ein ausreichendes Maß erreicht. Deshalb sei die Nachoperation medizinisch notwendig geworden. Der Chirurg habe deshalb für die zweite Operation einzustehen, die bei ordnungsgemäßem Vorgehen nicht notwendig gewesen wäre.

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht


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