Arthroskopie und erfolgloser Kreuzbandersatz vor dem Landgericht Dresden, Aktenzeichen: 6 O 285/17

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Krankengeschichte:
Dem Kläger ist im Mai des Jahres 2009 ein Bagatelltrauma mit Streckhemmung des rechten Knies zugestoßen. Während der anschließenden Behandlung und nach Vornahme einer Arthroskopie setzte der beklagte Arzt ihm einen Kreuzbandersatz ein. Eine gesundheitliche Erleichterung trat dennoch hierdurch keineswegs ein. Der Kläger wirft daher der Behandlerseite zahlreiche Übelstände vor.

Das Verfahren:
Das Landgericht Dresden hat zu dem Vorkommnis ein orthopädisches Gutachten eingeholt, das zu keinem klaren Befund kam. Daraufhin regte das Landgericht Dresden zur Vermeidung einer komplexen, langwierigen Beweisaufnahme eine gütliche Einigung von rund 10.000,- Euro an. Ob diese zustande kommen wird, ist derzeit noch nicht sicher, da beide Parteien Zeit erhalten haben, hierüber nachzudenken.

Kommentare der Anwälte:
In dieser Angelegenheit war vor der Involvierung von Ciper & Coll. eine andere Rechtsanwaltskanzlei an dem Fall tätig geworden. Ciper & Coll. haben nach der Mandatierung mehrere Stellen des über einhundert Bogen langen Sachverständigengutachtens angegriffen und eine Erweiterung der Klage vorgenommen. "Es bleibt abzuwarten, ob es zu einem Vergleich vor diesem verhandelnden Gericht kommen wird", stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

Über Uns:
Wir sind eine schwerpunktmäßig im Medizinrecht (im Bereich des Arzthaftungsrechtes nur auf Patientenseite) tätige Kanzlei. Wir bieten Rechtsberatung an drei Standorten sowie an mehreren Beratungsbüros in Deutschland an. Als Mitgesellschafter der „Europäischen Anwaltskooperation" EWIV steht uns darüber hinaus ein grenzüberschreitendes internationales Anwaltsnetzwerk zur Verfügung, dem rund 50 Anwaltskanzleien weltweit angeschlossen sind.



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