Mercedes-Abfindung: Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen – Expertenrat vom Anwalt für Arbeitsrecht

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Stuttgart, 05.03.2025

Der Automobilhersteller Mercedes hat ein Abfindungsprogramm angekündigt, das auf dem Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“ basiert. Das bedeutet, dass sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber einem Ausscheiden zustimmen müssen. Das Programm startet im April 2025 und läuft ein Jahr. Besonders betroffen sind Beschäftigte in Verwaltungsbereichen, da der Konzern durch gezielte Stellenreduzierungen Personalkosten senken und die Effizienz steigern möchte.


Warum betroffene Arbeitnehmer Rechtsberatung in Anspruch nehmen sollten!


Ein Abfindungsangebot klingt zunächst attraktiv – doch es gibt zahlreiche rechtliche Fallstricke, die Arbeitnehmer unbedingt beachten sollten. „Viele Beschäftigte wissen nicht, dass Abfindungszahlungen verhandelt werden können und dass es steuerliche sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen gibt“, erklärt Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bankrecht mit Kanzlei in Stuttgart.


Wichtige Fragen, die geklärt werden sollten, bevor ein Abfindungsangebot angenommen wird:

• Ist die Höhe der Abfindung angemessen? Die angebotene Summe sollte individuell geprüft werden, da sie nicht gesetzlich festgelegt ist.

• Gibt es Alternativen zur Abfindung? Ein Aufhebungsvertrag kann unter bestimmten Umständen zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld führen.

• Welche Fristen gelten? Arbeitnehmer sollten wissen, dass sie sich mit einer vorschnellen Unterschrift langfristig binden.

• Wie wirkt sich der Abgang auf die betriebliche Altersvorsorge aus? Hier gibt es Unterschiede, die individuell betrachtet werden müssen.

„Arbeitnehmer sollten sich nicht unter Druck setzen lassen, sondern ihre Möglichkeiten durch eine fundierte rechtliche Beratung abwägen“, rät Rechtsanwalt Eser, der seit über 20 Jahren auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Er berät Arbeitnehmer zu ihren individuellen Optionen und verhandelt gegebenenfalls eine höhere Abfindung oder bessere Konditionen für den Ausstieg.


Arbeitnehmer, die ein Abfindungsangebot von Mercedes erhalten, können sich an die Kanzlei Eser Law in Stuttgart  wenden, um eine unverbindliche Ersteinschätzung zu erhalten.


Kontakt:

Rechtsanwalt Eser

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Eser Law

Lange Straße 51, 70174 Stuttgart

Tel: +49 (0) 711 217 235-0

E-Mail: info@eser-law.de


Über Rechtsanwalt Eser

Rechtsanwalt Eser ist Fachanwalt für Bankrecht mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Führungskräften. Er gilt als ausgewiesener Experte für Verhandlungen im Rahmen von Abfindungen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen. Seine Kanzlei bietet bundesweit Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.



Foto(s): RA Eser

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