Mercedes-Abgasskandal: Jetzt Beteiligung an der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG prüfen!
- 4 Minuten Lesezeit
- Musterfeststellungsklage gilt nur für Verbraucher und ausschließlich für Fahrzeuge der Modelle GLK und GLC
- Betroffene sollten anwaltlich prüfen lassen, ob Anmeldung zur Sammelklage möglich und sinnvoll ist
- Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile im Mercedes-Abgasskandal nimmt stetig zu
„Sammelklage“ für Käufer der Mercedesmodelle GLC und GLK
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat die Musterfeststellungsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen die Daimler AG zugelassen (Aktenzeichen 16 a MK 1/21). An der Musterfeststellungsklage teilnehmen können Verbraucher, die einen Mercedes GLC oder GLK mit dem Motortyp OM 651 erworben haben und die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits ein verpflichtendes Rückrufschreiben erhalten haben. Im Einzelnen geht es um folgende Modelle:
- GLC 220 d 4MATIC (Baujahr 06/2015 – 11/2016)
- GLC 250 d 4MATIC (Baujahr 06/2015 – 11/2016)
- GLK 200 CDI (Baujahr 2012 – 2015)
- GLK 220 CDI (Baujahr 2012 – 2015)
- GLK 220 CDI 4MATIC (Baujahr 2012 – 2015)
- GLK 220 BlueTec 4MATIC (Baujahr 06/2012 – 05/2015)
- GLK 250 BlueTec 4MATIC (Baujahr 06/2012 – 05/2015)
Welche Vorteile bringt die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage?
Der größte Vorteil besteht darin, dass ordnungsgemäß angemeldete Schadensersatzansprüche nicht verjähren. Die wirksame Anmeldung hemmt die Verjährung. Betroffene können in Ruhe das Urteil abwarten und dann entscheiden, wie es weitergehen soll.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Anmeldung kostenlos ist. Wenn der vzbv verliert, entstehen keine weiteren Kosten. Zu beachten ist allerdings, dass die jetzt zugelassene Musterfeststellungsklage die Erfolgsaussichten individueller Schadensersatzansprüche nicht verbessert. Die Rechtslage hat sich dadurch nicht verändert. Betroffene mit großem Sicherheitsbedürfnis können deshalb ohne eigenes Kostenrisiko von der weiteren Entwicklung in der Rechtsprechung profitieren.
Deswegen eignet sich die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage speziell für Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung. Wenn der vzbv mit seiner Klage erfolgreich ist, müssen sie in einem Anschlussverfahren nicht mehr darüber streiten müssen, ob und welche Abschalteinrichtungen die Daimler AG in ihrem Fahrzeug eingesetzt hat. Das Urteil ist für alle Gerichte bindend. Zu beachten ist allerdings, dass dieses Anschlussverfahren nicht mehr kostenfrei ist.
Sollte es wie im Verfahren gegen die Volkswagen AG zu einem Vergleich kommen, könnten ordnungsgemäß angemeldete Verbraucher schon hieraus unmittelbar Ansprüche ableiten und Zahlungen erhalten. Eine eigene Klage müssen sie in diesem Fall nicht mehr führen. Ob es hierzu kommt, kann heute aber niemand seriös vorhersagen.
Welche Nachteile sind zu berücksichtigen?
Auch ein erfolgreiches Urteil spricht den Geschädigten noch keinen direkten Zahlungsanspruch zu. Bestimmte Voraussetzungen, wie etwa die Höhe des Schadens, hängen von ihrem individuellen Fall ab. Sollte es kein akzeptables Vergleichsangebot geben, müssen die Betroffenen ihren Anspruch anschließend in einem Einzelverfahren geltend machen. Dieses individuelle Klageverfahren ist dann – anders als die Anmeldung zum Klageregister – nicht mehr kostenfrei.
Die dadurch entstandene Verzögerung des Verfahrens kann außerdem zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass bei der Rückabwicklung des Kaufvertrags ein Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer auf den Kaufpreis anzurechnen ist. Wer also abwartet, bis das Musterverfahren abgeschlossen ist, bekommt bei einer Rückabwicklung wegen der höheren Fahrleistung einen wesentlich niedrigeren Betrag im Vergleich zu einer jetzt eingereichten individuellen Klage.
Die Dauer des Musterverfahrens ist völlig offen. Das Musterverfahren gegen die Volkswagen AG hat etwa 1 ½ Jahre gedauert und war damit relativ schnell. Demgegenüber dauert das Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG bereits 20 Jahre, ein Abschluss ist noch nicht in Sicht. Die ersten Prospekthaftungsklagen wegen des 3. Börsengangs wurden bereits 2001 eingereicht.
Welche Personen werden von der Musterfeststellungsklage ausgeschlossen?
Die Musterfeststellungsklage gilt nur für Verbraucher. Wer sein Fahrzeug als Unternehmer gekauft hat, kann sich nicht wirksam an der Klage beteiligen. Gleiches gilt für Leasingnehmer. Für diesen Personenkreis bleibt nur die Einzelklage.
Grundsätzlich können sich sowohl Käufer von Neu- als auch von Gebrauchtfahrzeugen bei der Musterfeststellungsklage anmelden. Bei Gebrauchtfahrzeugen ist jedoch Voraussetzung, dass das vom KBA angeordnete Softwareupdate nicht schon beim Kauf aufgespielt war.
Wer keinen GLK oder GLC gekauft hat, den die Musterfeststellungklage ausdrücklich erfasst, kann von dieser Klage auch nicht profitieren. Das bedeutet: Die Käufer von allen anderen Mercedes Fahrzeugen, in denen unzulässige Abschalteinrichtungen eingesetzt werden, müssen ihre Ansprüche individuell verfolgen.
Abgasmanipulation durch unzulässige Abschalteinrichtungen – Erfolgschancen gegen Daimler wachsen stetig
Wegen des eingeschränkten Personenkreises und der ungewissen Verfahrensdauer der Musterfeststellungsklage empfiehlt die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte allen Betroffenen, die über eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung verfügen, ihre Ansprüche individuell zu verfolgen.
In der letzten Zeit haben immer mehr Gerichte zugunsten geschädigter Mercedesfahrer entschieden. Beispielhaft sind hier die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-145/20, C-128/20 und C-134/20) und der Oberlandesgerichte Frankfurt (Az. 3 U 7/20), Köln (Az. 7 U 35/20), Nürnberg (Az. 5 U 3555/20) und Naumburg (Az. 8 U 8/20) zu nennen.
Schnelles Handeln erforderlich: Für GLC-Käufer droht Verjährung schon in diesem Jahr!
Speziell betroffene GLC-Fahrer müssen jetzt zügig handeln. Ihre Ansprüche drohen noch in diesem Jahr zu verjähren. Nach Eintritt der Verjährung können Ansprüche nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden.
Die Rückrufschreiben für den Mercedes GLC wurden vom Kraftfahrtbundesamt bereits im Jahr 2018 versandt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist davon auszugehen, dass Geschädigte mit diesem Schreiben von der Betroffenheit ihres Fahrzeugs Kenntnis erlangt haben. Damit begann 2018 die dreijährige Verjährungsfrist zu laufen, sie endet am 31.12.2021.
Klagen, die später eingereicht werden, drohen wegen Verjährung der Schadensersatzansprüche abgewiesen zu werden. Um dies zu vermeiden, ist es nicht ausreichend, die Daimler AG außergerichtlich anzuschreiben. Betroffene sollten deshalb ihre Ansprüche noch in diesem Jahr zur Musterfeststellungsklage anmelden oder eine Einzelklage bei Gericht einreichen.
Was wir als Kanzlei kostenfrei für Sie tun können:
- Prüfung, ob Ihr Fahrzeug vom Mercedes-Abgasskandal betroffen ist.
- Einschätzung, ob Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können.
- Berechnung eines etwaigen Schadensersatzanspruchs.
- Abklärung der Kosten mit der Rechtsschutzversicherung.
- Kostenloser Mustertext zur rechtssicheren Eintragung in das Klageregister. Anfragen unter kanzlei@vonbuttlar.com oder telefonisch unter 0711/32 09 18 20
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