Mercedes-Abgasskandal: KBA ordnet Rückruf für 30.000 Daimler mit OM 607 Motor an

  • 3 Minuten Lesezeit

Düsseldorf, 3. Dezember 20: Zusätzlich zu den vier Daimler-Dieselmotoren OM 622, 626, 642 und 651, von denen schon seit längerem bekannt ist, dass deren Schadstoffemissionen zu hoch ausfallen, stellte sich nun im Rahmen einer turnusmäßigen Typprüfung heraus, dass die CO2-Angaben ebenfalls bei Mercedes-Fahrzeugen, in denen der OM 607 eingebaut ist, vom Konzern zu niedrig angesetzt wurden. Der Ausstoß im Realbetrieb fällt deutlich höher aus, als im Verkaufsprospekt behauptet wird. Deshalb ordnete das Kraftfahrtbundesamt nun einen verpflichtenden Rückruf an. Betroffen sind folgende Fahrzeugtypen: Mercedes A- und B-Klasse sowie der CLA und zwar die in der Zeitspanne zwischen März 2012 und April 2015 produzierten Modellreihen.

Daimler: Manipulation sei versehentlich erfolgt und geringfügig

Daimler erklärt die Abweichung damit, dass es bei den Messungen auf dem Prüfstand zu unbeabsichtigten, kleineren Ungenauigkeiten gekommen sei, woraus eine „geringfügige Überschreitung“ des gemäß Euro 5-Norm zulässigen Grenzwerts resultiere. Es handele sich keinesfalls um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Straßentests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ergaben hingegen dass der Vierzylinder-Reihenmotor 607 über 1000 Milligramm Stickoxide (NOx) pro gefahrenem Kilometer ausstößt und damit den Grenzwert um den Faktor 13 übersteigt. Das KBA forderte Daimler deshalb auf, diese Differenz umgehend auszugleichen.

DUH: Zulässiger Grenzwert wird um das 13-fache überschritten

In Fällen wie dem hier geschilderten OM 607 bieten die Hersteller ihren Kunden ein kostenloses Software-Update an, welches sicherstellen soll, dass es in Zukunft keinerlei Unterschiede bei Messungen auf der Werkstattbühne und im Straßenverkehr mehr geben wird. Das Einspielen des Updates ist verpflichtend. Andernfalls droht die Stilllegung des Wagens. Die aktualisierte Software hat in den vergangenen Jahren jedoch bei einer Vielzahl der Fahrzeuge zu einer – teils deutlichen – Verschlechterung der Leistung bei gleichzeitig erhöhtem Kraftstoffverbrauch geführt. Zudem wird die Lebensdauer der Motoren dadurch häufig negativ beeinträchtigt.

Mittlerweile mussten in Deutschland über 280.000 (Europa: 700.000) Fahrzeuge im Rahmen des des Mercedes-Abgasskandals zurückgerufen werden. Diese Zahl erhöht sich durch den OM 607 jetzt um weitere 30.000 Diesel. Geprellte Kunden sollten sich nicht mit dem Software-Update abspeisen lassen, sondern auf Rückabwicklung des Kaufs bestehen.

Wenn Ihr Wagen über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt, können Sie den Hersteller auf Schadensersatz verklagen. Die Gerichte prüfen dann, ob eine vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung gemäß § 826 BGB vorliegt, für die dem Verbraucher eine Schadensersatzzahlung zusteht. Meistens wird eine sogenannte Nutzungsentschädigung (NE) vom Kaufpreis abgezogen, um dem Verkäufer den Wertverlust, der aufgrund der gefahrenen Kilometer eingetreten ist, anteilsmäßig zu vergüten. Obwohl diese Praxis unter Juristen umstritten ist, hat der BGH in einem Grundsatzurteil im Mai 2020 bestätigt, dass sich die VW-Kläger ein Nutzungsentgelt anrechnen lassen müssen, was nun wohl auf sämtliche Hersteller und deren Modellreihen übertragen wird.

Mercedes-Abgasskandal: Bisher kein Ende in Sicht

Es steht zu befürchten, dass die bisher indizierten fünf OM-Dieselmotoren 622, 626, 642, 651 und (neu) 607 noch nicht das Ende des Mercedes-Abgasskandals bedeuten, sondern periodisch weitere Enthüllungen zu erwarten sind. Egal, ob Abschalteinrichtung oder Thermofenster: Es handelt sich aus Käufersicht stets um – beim Kauf unbekannte – Manipulationen der Motorsteuerung und damit eine Täuschung. Da die Hersteller außer dem fragwürdigen Software-Update freiwillig zu keinerlei weiterer Nachbesserung bereit sind, bleibt dem getäuschten Kunden nur der Weg der Klageerhebung, um zu seinem Recht zu gelangen. Die deutschen Gerichte entscheiden in der Vielzahl der Diesel-Fälle pro Verbraucher. So war es bisher bei VW, und so steht es auch bei Mercedes & Co. zu erwarten.

Verbraucher sollten sich, bevor sie weitere Schritte einleiten, unbedingt die Expertise von erfahrenen Verbraucheranwälten einholen. Dazu gehören unter anderem der sogenannte Plausibilitätscheck (ist in Ihrem Fahrzeug überhaupt ein Schummelmotor eingebaut?), die Unterrichtung, wie lange das Verfahren dauern wird und wie die Erfolgschancen des konkreten Falls zu beziffern sind sowie die Offenlegung der gesamten Kosten des Prozesses. Falls Rechtsschutz besteht: Die Versicherer erteilen nahezu ausnahmslos Deckungszusage.

Baum Reiter: Mit der Expertise von über 10.000 Diesel-Mandaten

Baum Reiter & Collegen sind von Beginn am im Abgasskandal aktiv und betreuen mehr als 10.000 Mandanten bei ihren Klageverfahren gegen: Volkswagen (VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda), Mercedes-Benz und BMW.

Wir arbeiten mit einem renommierten Prozessfinanzierer zusammen und unsere Erfolgsquote (positive Urteile, Vergleiche) im Abgasskandal ist hoch. In einer kostenfreien Erstberatung (Plausibilitätscheck und Bewertung der individuellen Erfolgschancen) erläutern wir Ihnen transparent und ausführlich Ihre juristischen Möglichkeiten. Wir unterstützen Sie fachmännisch, Ihre Ansprüche gegen die Automobilkonzerne durchzusetzen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Nehmen Sie dazu Kontakt zu uns auf: https://baum-reiter.de/abgasskandal/




Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Prof. Dr.iur. Julius Reiter

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten