Mercedes Abgasskandal – KBA stellt unzulässige Abschalteinrichtungen fest

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Mercedes steckt weiter im Abgasskandal: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat drei neue Abschalteinrichtungen in einem Mercedes mit dem Dieselmotor des Typs OM 642 entdeckt und diese als unzulässig bzw. kritisch eingestuft. Bis Ende September muss Mercedes zu den Abschalteinrichtungen gegenüber dem KBA Stellung beziehen und Abhilfemaßnahmen aufzeigen.

Auf die betroffenen Mercedes-Fahrzeuge wird voraussichtlich ein Rückruf zukommen. Werden die unzulässigen Abschalteinrichtungen nicht entfernt, kann im schlimmsten Fall die Zwangsstilllegung der Fahrzeuge drohen.

Wie viele Fahrzeuge konkret von den Abschalteinrichtungen betroffen sind, ist noch unklar. „Die Überprüfungen hat das KBA bei einem Mercedes E 350 BlueTec mit dem Dieselmotor des Typs OM 642 und der Abgasnorm Euro 6 vorgenommen. Dieser Motor kommt darüber hinaus auch in vielen anderen Mercedes-Modellen zum Einsatz. Auch in diesen Modellen ist von der Verwendung der Abschalteinrichtungen auszugehen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.

Um für mehr Klarheit zu sorgen, hat das KBA Mercedes aufgefordert, die betroffenen Modelle konkret zu benennen.

Zu den Abschalteinrichtungen, die die Behörde feststellte, gehört auch ein sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung. Ein solches Thermofenster sorgt dafür, dass die Abgasreinigung in einem vorgegebenen Temperaturrahmen zwar vollständig arbeitet, bei niedrigeren oder höheren Außentemperaturen aber reduziert wird mit der Folge, dass der Stickoxid-Ausstoß steigt. Das KBA weist in seinem Schreiben an Mercedes ausdrücklich darauf hin, dass der EuGH derartige Abschalteinrichtungen als unzulässig eingestuft hat.

Die weiteren Abschalteinrichtungen, die das KBA bemängelt, betreffen die Reduzierung der AdBlue-Zufuhr je nach Fahrsituation sowie die Wirksamkeit des SCR-Katalysators in Abhängigkeit von der Lufttemperatur. Eine technische Notwendigkeit dieser Funktionen sei nicht ersichtlich.

Das KBA hatte Mercedes bereits im Juli aufgefordert, entsprechende Abhilfemaßnahmen aufzuzeigen und ursprünglich eine Frist bis Ende Juli 2023 gesetzt. Nach Medienberichten wurde die Frist bis Ende September verlängert. Das Schreiben des KBA wurde nun öffentlich, weil ein Whistleblower es der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zukommen ließ.

Nach den Urteilen des EuGH geht nun auch das KBA davon aus, dass es sich beim Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Zudem ist auch der BGH mit Urteilen vom 26. Juni 2023 der Einschätzung des EuGH gefolgt und hat entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. „Damit wird die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gerade bei Fahrzeugen mit dem weit verbreiteten Thermofenster erleichtert, da es in diesen Fällen schwierig war, den Autobauern eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachzuweisen, was nach der Rechtsprechung des BGH nicht mehr nötig ist“, so Rechtanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/mercedes-abgasskandal/



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