Mercedes-Abgasskandal: OLG Celle bringt Daimler in Erklärungsnot

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Wer im Abgasskandal gegen Daimler auf Schadensersatz klagt, kann sich freuen: Erneut verlangt ein Oberlandesgericht (OLG) Einblick in den Rückrufbescheid des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) und detaillierte Angaben zum Typengenehmigungsverfahren. Auch die Richter des OLG Celle sehen eine sogenannte sekundäre Darlegungslast auf Seiten der Daimler AG. Für Daimler zeichnet sich damit eine Niederlage bezüglich der Abschalteinrichtung Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung ab und die Chancen klagender Verbraucher steigen weiter. 

In dem Fall vor dem OLG Celle geht es um einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5, der vom Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtend zurückgerufen worden war. Der Kläger wirft Daimler vor, in seinem Fahrzeug die Abschalteinrichtung Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verbaut zu haben, die als unzulässige Abschalteinrichtung gilt. Daimler soll dazu im Typengenehmigungsverfahren gegenüber dem KBA unzutreffende Angaben gemacht haben.

Daimler-Abgasskandal: Hunderttausende Fahrzeuge betroffen

Nachdem zuvor schon die Oberlandesgerichte Naumburg und Nürnberg Daimler aufgefordert hatten, zu den illegalen Abschalteinrichtungen Stellung zu beziehen, verlangen auch die Richter des OLG Celle die Vorlage des Rückrufbescheid des KBA. Zudem muss die Daimler AG detailliert darlegen, welche Angaben im Typengenehmigungsverfahren hinsichtlich der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung gemacht wurden.

Vieles deutet jetzt darauf hin, dass die Daimler AG hinsichtlich der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung vor den Gerichten künftig mit Niederlagen rechnen muss. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat wegen dieser Abschalteinrichtung schon hunderttausende Fahrzeuge verpflichtend zurückgerufen.

Oberlandesgerichte entscheiden verbraucherfreundlich

Mit der jüngsten Entscheidung des OLG Celle wächst der Druck auf die Daimler AG im Dieselskandal weiter. Schon im September 2020 hatte die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN erstmals vor einem Oberlandesgericht Schadensersatz von Daimler erstritten – vor dem OLG Naumburg. Im Februar dieses Jahres entschied auch das OLG Nürnberg verbraucherfreundlich und verlangte von Daimler, sich detailliert zu den vom KBA entdeckten Abschalteinrichtungen zu äußern.

Daimler nutzt offenbar mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen, darunter ein Thermofenster, eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung und eine AdBlue-Dosierstrategie. Das OLG Köln sieht in der Dosierstrategie bei der AdBlue-Einspritzung eine unzulässige Abgasregelung. Auch aus Köln hieß es, die Daimler AG habe ihrer sekundären Darlegungslast nicht genügt.

Immer mehr deutsche Berufungsgerichte sind von den Argumenten der Klägerseite überzeugt und sehen eine sekundäre Darlegungslast auf Seiten des Autobauers. Daimler kann sich nicht länger mit der pauschalen Behauptung herausreden, dass in Mercedes-Dieselfahrzeugen keine unzulässigen Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen.

Daimler-Dieselskandal: Beste Chancen auf Schadensersatz 

Das KBA ist ebenfalls überzeugt, dass Daimler in hunderttausenden Dieselfahrzeugen der Marke Mercedes-Benz unzulässige Abgastechnik in Form von mehreren Abschalteinrichtungen einsetzt. Die Gerichte müssen sich mit tausenden Klagen gegen den Stuttgarter Autokonzern befassen. Besitzer von manipulierten Mercedes-Dieselfahrzeugen haben jetzt beste Chancen haben, ihre Schadensersatzansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Fahren Sie ein vom Dieselskandal betroffenes Mercedes-Benz-Modell? Die Abgasexperten der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN unterstützen Sie gern bei Ihrer Schadensersatzklage gegen Daimler. Wir vertreten im Abgasskandal bundesweit über 14.000 Diesel-Fahrer gegen die Autohersteller – davon mehr als 3.000 Mandanten gegen Daimler. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Wir beraten Sie gern individuell zu Ihren Ansprüchen. Sie erreichen uns auch unter der 030 – 200 590 770 und unter info@rueden.de.

Foto(s): Pixabay


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