Mercedes-Benz Diesel, Rückruf für S-Klasse, GLC, ML, GLE, C-300, E-Klasse, CLS, SLK, V-Klasse, Vito

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Dem Spiegel liegt eine Liste der Fa. Daimler AG vor. Aus dieser Liste ergeben sich die Modelle, die aufgrund von Abgasmanipulationen erhöhte Stickoxide ausstoßen. Die Liste war vom Bundesverkehrsministerium angefordert worden und liegt nun dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) vor. 

Insgesamt geht es um 24 (!) Modelle, die nun von einem Rückruf betroffen sind. Hier eine Übersicht nach Spiegel:

Modell: Mercedes GLS

Motor: 3,0-Liter-Diesel (OM 642)

Modell: Mercedes GLE

Motor: 3,0-Liter-Diesel (OM 642)

Modell: C-Klasse Plug-in-Hybrid

Motor: 2,2-Liter-Diesel (OM 651)

Modell: ML

Motor: 3,0-Liter-Diesel (OM 642)

Modell: CLS

Motor: 3,0-Liter-Diesel (OM 642)

Modell: S-Klasse

Motor: 3,0-Liter-Diesel (OM 642), Hybrid der 2,2-Liter-Diesel (OM 651) und SLK 250 CDI (OM 651)

Modell: GLC

Motor: 2,2-Liter-Diesel (OM 651)

Modell: E-Klasse

Motor: 3,0-Liter-Diesel (OM 642)

Modell: Sprinter

Motor: 2,2-Liter-Diesel (OM 651)

Modell: V-Klasse

Motor: 2,2-Liter-Diesel (OM 651)

Modell: Vito

Motor: 1,6-Liter-Diesel (OM 622).

Wie man sieht, geht es um die zwei bekannten Motorreihen OM 642 und OM 651. In der kleineren Variante des Vito ist allerdings der OM 622 verbaut. 

Daimler plant nun Software-Updates. Diese Updates sind in ihrer technischen Wirksamkeit umstritten. So darf man wohl von einem erhöhten Kraftstoffverbrauch ausgehen. Auch der Motorverschleiß erhöht sich. Schließlich ist der Wirkungsgrad der Updates nicht ausreichend, um die Schadstoffgrenzwerte einzuhalten. 

Sofern Sie also zum Software-Update aufgefordert werden, sollten Sie rechtlichen Rat einholen, um prüfen zu lassen, ob Ihr Fahrzeug dadurch rechtskonform wird. Denn die Rechtslage für Daimler hat sich durch die Liste erheblich geändert. Für die o. g. Fahrzeuge steht nun fest, dass illegale Abschalteinrichtungen benutzt werden, um die Schadstoffgrenzwerte einhalten zu können. Der Einsatz solcher Abschalteinrichtungen wurde von Daimler bislang immer bestritten. Das wird in Zukunft bei den Listen-Modellen nicht mehr möglich sein. 

Über die neue rechtliche Situation für Sie als Käufer beraten wir Sie gerne.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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