MIDAS Mittelstandsfonds und „S&K-Gruppe“ – Zukunft ungewiss!

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Von den Ermittlungen um die „S&K-Gruppe" und die Verhaftung der wesentlichen Akteure im Februar 2013 ist auch die MIDAS-Gruppe und die von dieser aufgelegten MIDAS Mittelstandsfonds betroffen.

Im August 2011 hatte die S&K-Gruppe die MIDAS-Gruppe sowie die AURATOR Treuhand GmbH - die als Treuhänderin für alle Mittelstandsfonds fungiert -  übernommen. Die entsprechenden Führungspositionen in beiden Gesellschaften wurden mit Vertrauten der S&K-Gruppe, den Herren Marc-Christian Schraut und Thomas Gloy, besetzt. Diesen waren dann im Februar 2013 von der Staatsanwaltschaft verhaftet worden.

Zwar betont die MIDAS, die Verhaftung der beiden Manager habe nichts mit deren Tätigkeit in der MIDAS-Gruppe oder den MIDAS Mittelstandsfonds zu tun. Dennoch sind erhebliche Auswirkungen  unübersehbar. In einem ausführlichen Rundschreiben vom 20.09.2013 wurden die Gesellschafter nunmehr erstmals über Situation bei der MIDAS-Gruppe und den Fondsgesellschaften informiert. Dabei stellt sich die Sachlage wie folgt dar:

Im Dezember 2011 und März 2102 war bei den MIDAS Mittelstandsfonds - auf Veranlassung der  neuen Eigentümer - eine Änderung des Liquiditätsmanagements beschlossen worden. Dies führte dazu, dass bis Mitte 2012 aus den liquiden Mitteln der MIDAS Mittelstandsfonds Nr. 2 - 5 Darlehen in einer Gesamthöhe von € 24,25 Millionen Euro an verschiedene Unternehmen der S&K-Gruppe vergeben wurden. Beim MIDAS-Mittelstandsfonds Nr. 3 waren dies z.B. 12,0 Mio. EUR gewesen, was fast 50% des eingezahlten Kapitals entspricht. Zwar sollten diese Darlehen bis 80% mit Grundpfandrechten an Immobilien der S&K-Gruppe besichert werden.  Ob dies tatsächlich geschah  ist nicht bekannt. Bekannt ist allerdings, dass die Bewertung des S&K-Immobilienbestandes aufgrund von „Gefälligkeitsgutachten" extrem überhöht gewesen war. Ob also die Darlehen also wirklich gesichert sind oder ob jemals wieder Kapital in nennenswerter Form an die Fonds zurückfließen wird ist mehr als fraglich.

Die S&K-Gruppe hat bisher keine Zins- und Tilgungsleistungen auf die Darlehen erbracht. Die Fondsgesellschaften sahen sich daher genötigt, bei den Jahresabschlüssen 2012 der Mittelstandsfonds eine komplette Wertberichtigung  der Darlehen vorzunehmen. Dies wiederum führte gemäß den Angaben der Gesellschaft zu einem drastischen Wertverlust der Fondsanteile auf nur mehr 25% der Zeichnungssumme.

Hinzu kommt weiter, dass aufgrund fehlender Vollmachten der Treuhänderin die Tätigkeit der Mittelstandsfonds erheblich beeinträchtigt ist. Eine Verfügungsgewalt über die Konten der MIDAS Mittelstandsfonds besteht zurzeit nicht. Es können daher weder Ratenzahlungen eingezogen, Auseinandersetzungsguthaben ausbezahlt oder Anlageentscheidungen getroffen werden.

Anleger sollten diese kritische Situation zum Anlass nehmen, Ihr Engagement bei den Mittelstandsfonds einer rechtlichen Prüfung  durch einen fachkundigen Rechtsanwalt unterziehen zu lassen. Dabei bieten sich in erster Linie  die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei der Vermittlung der Beteiligung an.  Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass häufig eine ordnungsgemäße Aufklärung über die Risiken der Beteiligung nicht stattgefunden hat.  Oftmals  wurden die Beteiligungen als sichere Anlagen angeboten. Ein Hinweis auf das Totalverlustrisiko ist in der Regel unterblieben. Auch auf andere Risiken (mangelnde Verkäuflichkeit, keine garantieren Ausschüttungen, Haftung für erhaltene Ausschüttungen, etc.) wurde häufig nicht hingewiesen. Auch die Übergabe des Verkaufsprospektes erfolgte in vielen Fällen erst  nach Abschluss der Beteiligung.

In vielen Fällen wird daher eine Rückabwicklung der Beteiligung möglich sein. Eine Prüfung der Erfolgsaussichten kann von uns vorgenommen werden. Zuständiger Ansprechpartner in der Kanzlei ist hierfür Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki

Die KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht  ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bildet dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. 


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