Miet-Meister: Wie Sie sich mit einem Trick vor überhöhten Mietpreisen schützen!

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Die stetig steigenden Mieten setzen viele Mieter unter Druck. Doch es gibt einen kleinen, jedoch effektiven Trick im Mietrecht, um sich vor überhöhten Mietpreisen zu schützen: die Härtefallklausel nach § 559 Abs. 4 BGB. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich als Miet-Meister geschickt vor überhöhten Mietpreisen bewahren können, insbesondere wenn die Miete nach Modernisierungen mehr als 30% Ihres Einkommens beträgt.

Härtefallklausel nach § 559 Abs. 4 BGB verstehen:

Die Härtefallklausel ist ein mächtiges Werkzeug im Kampf gegen unangemessene Mieterhöhungen. Gemäß § 559 Abs. 4 BGB besteht für den Mieter die Möglichkeit, einer Mieterhöhung zu widersprechen. Diese Regelung schützt Mieter vor unverhältnismäßigen Belastungen durch die Mietanpassung.

Formaler Widerspruch und Kommunikation mit dem Vermieter:

Ein formaler Widerspruch sollte innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Monaten nach Erhalt des Mieterhöhungsverlangens erfolgen. Es ist ratsam, den Vermieter dabei auf die Härtefallklausel gemäß § 559 Abs. 4 BGB hinzuweisen und gegebenenfalls relevante Unterlagen über das Haushaltseinkommen beizufügen.

Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen:

Bei Unsicherheiten oder komplexeren Fällen empfiehlt sich die Konsultation eines Mietervereins oder eines Anwalts für Mietrecht. Diese Experten können den konkreten Fall prüfen, rechtliche Ratschläge geben und gegebenenfalls bei der Formulierung des Widerspruchs unterstützen. 
Der häufigste Härtefall bei Mieterhöhungsverlangen ist zweifellos der finanzielle Aspekt. Sollten die neuen Mietkosten für den Mieter nicht tragbar sein, hat dieser das Recht, Widerspruch einzulegen. In solchen Fällen erfolgt die Berechnung des Haushaltseinkommens durch die Addition der Einkommen aller in der Wohnung lebenden Personen. Alle anfallenden Kosten des Haushalts werden dabei gegenübergestellt. Ein Gericht prüft im Anschluss, ob die Härtefallregelung in diesem konkreten Fall Anwendung finden kann. Es ist wichtig zu betonen, dass ein finanzieller Härtefall auch dann vorliegt, wenn die Bewohner Arbeitslosengeld oder Hartz IV erhalten. In diesen Situationen wird die Härtefallregelung als Schutzmechanismus genutzt, um Mieter vor übermäßigen finanziellen Belastungen zu bewahren.

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