Mieter zahlt nicht - was soll ich machen?

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Ihr Mieter zahlt seine Miete nicht. Weil die Miete bislang auf ein eigenes Mietenkonto gegangen ist - vielleicht sogar auf ein Sparbuch oder ein Tagesgeldkonto bei einer Direktbank -, bemerken Sie die Unregelmäßigkeit nicht sofort. Oft bemerkt der Vermieter den Mietrückstand des Mieters nicht schon im ersten oder zweiten Monat, sondern erst nach längerer Zeit. Dann ist wichtig, dass nicht noch mehr Zeit verloren wird. Deshalb empfehle ich Ihnen, sofort die fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung auszusprechen und gleichzeitig Räumungsklage zu erheben, um keine weitere Zeit zu verlieren.


Ich bin Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht und kenne die lokalen Amtsgerichte Ulm, Neu-Ulm, Memmingen, Günzburg und Biberach an der Riß. Gerne helfe ich Ihnen und begleite Sie von der Kündigung bis zur Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher. 


Wenn Sie dann noch an Mietnomaden geraten sind, die zusätzlich noch Ihre Wohnung in einem entsetzlichen Zustand hinterlassen haben, berate ich Sie über die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche. Lassen Sie sich beraten, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Für manche Schadensersatzansprüche ist erforderlich, dass zuvor eine Frist gesetzt wird. Auch die halbjährige Verjährungsfrist nach Rückgabe der Mietsache muss beachtet werden. Bei der Höhe der Schadensersatzansprüche spielt der sog. „Abzug neu für alt“ eine Rolle.


Ich berate Sie auch bei der Erstellung eines Mietvertrags, insbesondere im Hinblick auf die Zulässigkeit bestimmter Klauseln wie Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen, Endrenovierung, Tierhaltung und den richtigen Umgang mit der Kaution.


Rufen Sie mich an! Unter der Telefonnummer 07303 / 9518-0. Gerne helfe ich Ihnen!


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