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Mietsicherheiten: Wo sind die Grenzen und wie Sie sich am besten absichern

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Der Abschluss eines neuen Mietverhältnisses bringt oft Unsicherheiten mit sich, insbesondere wenn man den Vertragspartner noch nicht gut kennt. Umso wichtiger ist es, sich abzusichern. Doch welche Ansprüche dürfen Vermieter tatsächlich von Mietern einfordern, und wo liegen die rechtlichen Grenzen? In diesem Artikel informieren wir über die verschiedenen Mietsicherheiten und geben Tipps, wie Sie sich optimal absichern können.

Was sind Mietsicherheiten und was ist dabei zu beachten ?

Mietsicherheiten sind finanzielle Absicherungen, die vom Mieter erbracht werden, um zukünftige Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis zu garantieren. Die häufigsten Formen der Mietsicherheiten sind die Mietkaution, die in der Regel als Überweisung an den Vermieter erfolgt, und Bürgschaften.

Ein Vermieter hat nur dann einen rechtlichen Anspruch auf eine Mietkaution, wenn diese vertraglich vereinbart wurde. Bei einer vertragswidrigen Nichtleistung der Kaution kann der Vermieter sogar nach Beendigung des Mietverhältnisses noch die Zahlung verlangen, sofern er noch offene Ansprüche gegen den Mieter hat. In bestimmten Fällen kann die fehlende Kaution sogar zur Kündigung des Mietverhältnisses führen.

Wichtig ist, dass der Vermieter die erhaltene Kaution von seinem Vermögen getrennt anlegt. Zudem hat er nach Beendigung des Mietverhältnisses eine Rückzahlungsfrist, die in der Regel zwischen 3 und 6 Monaten für Wohnräume und bis zu einem Jahr für Gewerbemieträume beträgt. Falls die Abrechnungsfrist für die letzten Betriebskosten noch nicht abgelaufen ist, kann ein angemessener Teil der Kaution bis zu deren Ablauf einbehalten werden. Sollte kein Anspruch geltend gemacht werden, endet die Rückzahlungsfrist spätestens nach 6 Monaten. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel in der gleichen Form, in der die Kaution geleistet wurde.

Wie viel Sicherheit darf der Vermieter fordern?

Die Höhe der Mietsicherheiten unterscheidet sich zwischen Gewerberaummiete und Wohnraummiete. Bei der Gewerberaummiete gibt es keine gesetzliche Begrenzung für die Höhe der Mietsicherheiten. Im Gegensatz dazu regelt das Wohnraummietrecht, konkret § 551 BGB, dass die Summe der Mietsicherheiten maximal drei Nettokaltmieten betragen darf. Das bedeutet, dass selbst wenn sowohl eine Mietkaution als auch eine Bürgschaft gefordert werden, die Gesamtsumme nicht mehr als drei Nettokaltmieten betragen darf.

Für Mieter im Wohnraummietrecht besteht zudem der Anspruch, die Kaution in bis zu drei Raten zu zahlen, gemäß § 551 Abs. 2 BGB.

Während der Mietzeit ist es dem Vermieter nicht gestattet, auf die Mietkaution zuzugreifen, solange die Forderung strittig ist. Er darf jedoch im Falle einer rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Forderung auf die Kaution zugreifen.

Fazit und Fragen

Mietsicherheiten sind ein wichtiges Thema im Mietrecht, das sowohl Mieter als auch Vermieter betrifft. Es ist entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, um sich vor unzulässigen Forderungen zu schützen. Wenn Sie Fragen zum Thema Mietsicherheiten haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Informieren Sie sich umfassend, um im Mietverhältnis auf der sicheren Seite zu sein und vereinbaren Sie eine kostenlose telefonische Erstberatung.



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