Misslungene Schönheitsoperation - Was nun?
- 1 Minuten Lesezeit
Schönheitsoperation und Operationsfehler
Ärztliche Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer Schönheitsoperation kommen insbesondere bei folgenden Eingriffen in Betracht:
- Brustvergrößerung
- Brustverkleinerung
- Bruststraffung
- Silikonimplantate (Waterfall-Deformation, Snoopy-Deformation, Bottoming-Out, Double-Bubble-Deformation, Rippling)
- Deformationen nach fehlerhaft durchgeführter Fettabsaugung
- Straffung Ober- und Unterlid
- Botox®
- Bauchdeckenstraffung
- Body Contouring
- Body Lift
- Brustdrüsenkorrektur
- Ohrkorrektur / earFold Methode
- Facelift
- Fadenlifting
- Fettabsaugung (Liposuktion)
- Halsstraffung
- Nasenkorrektur
- Oberarmstraffung
- Stirnlifting
Aufklärung bei Schönheitsoperation
Bei einer Schönheitsheitsoperation (einer medizinisch nicht notwendigen Operation) bestehen besonders weitgehende Aufklärungspflichten über die Risiken, die Erfolgsaussichten und die möglichen Beeinträchtigungen. Der Umfang der Aufklärungspflicht steht in enger Wechselbeziehung zur Dringlichkeit des Eingriffs. Je weniger ein ärztlicher Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindringlicher ist der Patient, dem dieser Eingriff angeraten wird oder den er selbst wünscht, aufzuklären. Dies gilt in besonderem Maße für kosmetische Operationen, die nicht, jedenfalls nicht in erster Linie der Heilung eines körperlichen Leidens, sondern eher einem psychischen und ästhetischen Bedürfnis dienen. Es gehört zu der besonderen Verantwortung des Arztes, der eine kosmetische Operation durchführt, seinem Patienten das Für und Wider mit allen Konsequenzen schonungslos vor Augen zu stellen. Deshalb stellt die Rechtsprechung bei einer Schönheitsoperation sehr strenge Anforderungen an die Aufklärung des Patienten vor einer kosmetischen Operation. Die Aufklärung muss zudem rechtzeitig erfolgen. Eine diesen Anforderungen entsprechende Aufklärung muss der Arzt beweisen.
Sie vermuten, dass Sie durch einen Behandlungsfehler geschädigt wurden? Gerne prüfe ich dies für Sie, damit aus Ihrer Vermutung Gewissheit wird. Sofern ein Behandlungsfehler vorliegt, stehe ich an Ihrer Seite und kämpfe gemeinsam mit Ihnen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich freue mich auf Sie.
Artikel teilen: