Mit 17 ohne Begleitperson gefahren - welche Strafe droht? Fachanwalt klärt auf

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Das „Begleitete Fahren ab 17“ (BF17) ermöglicht es Jugendlichen in Deutschland, bereits mit 17 Jahren Auto zu fahren, jedoch nur in Anwesenheit einer festgelegten Begleitperson. Diese Regelung soll Fahranfängern erste praktische Erfahrungen im Straßenverkehr ermöglichen, aber gleichzeitig die Risiken minimieren. Doch was passiert, wenn ein 17-Jähriger ohne die vorgeschriebene Begleitung am Steuer erwischt wird? Die Konsequenzen reichen von Fahrverboten und Probezeitverlängerungen bis hin zu strafrechtlichen Maßnahmen.

Was bedeutet „Begleitetes Fahren“ und wie sind die gesetzlichen Auflagen?

Das BF17-Modell ermöglicht es Jugendlichen, frühzeitig Fahrpraxis zu sammeln – jedoch ausschließlich unter Aufsicht einer eingetragenen Begleitperson. Diese muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis sein und darf höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Ohne diese Begleitperson darf der 17-Jährige weder am Straßenverkehr teilnehmen noch das Fahrzeug führen. Jeder Verstoß gegen diese Bedingungen gilt als Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis und kann weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen.

Rechtliche Konsequenzen: Was droht bei Verstößen gegen die BF17-Auflagen?

Wer mit 17 ohne Begleitperson fährt, verstößt gegen die gesetzlichen Bestimmungen und riskiert, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird. Die zentralen Konsequenzen bei einem solchen Verstoß sind:

  1. Widerruf der Fahrerlaubnis: Ein einmaliger Verstoß führt in der Regel dazu, dass die BF17-Fahrerlaubnis sofort widerrufen wird. Das bedeutet, der Jugendliche verliert seine Fahrerlaubnis und muss erneut an einem Führerscheinverfahren teilnehmen.

  2. Verlängerung der Probezeit: Wird die Fahrerlaubnis nach dem Verstoß erneut erteilt, verlängert sich die Probezeit um zwei weitere Jahre. Dies erhöht das Risiko weiterer Maßnahmen bei zukünftigen Verkehrsverstößen.

  3. Strafrechtliche Folgen: Das Fahren ohne die vorgeschriebene Begleitperson kann als „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ gewertet werden, was eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Bei einer Wiederholung oder in Fällen, bei denen Dritte gefährdet wurden, kann das Gericht verschärfte Strafen verhängen.

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und andere Ordnungswidrigkeiten

Das eigenmächtige Fahren eines 17-Jährigen ohne Begleitperson kann als Fahren ohne Versicherungsschutz betrachtet werden, da der Versicherungsschutz nur unter Einhaltung der BF17-Bedingungen besteht. Sollte es während einer solchen Fahrt zu einem Unfall kommen, kann dies hohe Regressforderungen der Versicherung zur Folge haben, da der Versicherungsschutz möglicherweise erlischt. Für den Betroffenen kann dies existenzielle finanzielle Folgen haben, insbesondere wenn es zu Personenschäden kommt. Auch Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister drohen, was sich negativ auf den zukünftigen Führerscheinbesitz auswirken kann.

Welche Möglichkeiten zur Verteidigung gibt es bei einer Anzeige wegen Fahrens ohne Begleitperson?

Die genauen Umstände und Gründe für das eigenmächtige Fahren ohne Begleitperson können Einfluss auf die rechtliche Bewertung haben. Ein spezialisierter Anwalt kann im Einzelfall prüfen, ob eine Verfahrenseinstellung möglich ist oder ob andere mildernde Umstände vorliegen. Wenn der Betroffene beispielsweise in einer Notlage handelte oder unverschuldet in die Situation geraten ist, lässt sich möglicherweise eine Strafminderung erreichen. Ein Anwalt kann zudem prüfen, ob die Anordnung des Führerscheinentzugs in der konkreten Situation verhältnismäßig ist.

Was tun bei einer Vorladung oder Anhörung?

Wird ein 17-Jähriger wegen Fahrens ohne Begleitperson vorgeladen oder angezeigt, sollte von einer direkten Aussage abgesehen werden. Ein vorschnelles Eingeständnis kann das Verfahren negativ beeinflussen. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, um den genauen Tatvorwurf zu prüfen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Das Ziel ist es, die Konsequenzen möglichst gering zu halten und eine rechtlich fundierte Lösung zu finden, die den Führerscheinentzug, wenn möglich, abwendet.

Nutzen Sie anwaltliche Hilfe für eine fundierte Verteidigung

Falls Sie oder Ihr Kind mit einer Anzeige wegen Fahrens ohne Begleitperson konfrontiert sind, sollten Sie frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, steht bundesweit zur Verfügung und berät umfassend in Fällen, die das BF17-Modell betreffen. Mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel ist er für Mandanten vor Ort und unterstützt Sie dabei, die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu finden.

Kontaktieren Sie Dr. Maik Bunzel unter der Telefonnummer 0151 21 778 788 für eine erste kostenfreie Einschätzung Ihrer Situation. Dr. Bunzel ist auch per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite erreichbar und bietet Ihnen im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs die Möglichkeit, Ihre Fragen und Sorgen zu besprechen.

Foto(s): Maik Bunzel

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