„Mit dem Videokonzept folgen wir den Gewohnheiten und Bedürfnissen der Menschen da draußen“

  • 7 Minuten Lesezeit
Dr. Boris Schiemzik: „Mit dem Videokonzept folgen wir den Gewohnheiten und Bedürfnissen der Menschen da draußen“
Katja Grund anwalt.de-Redaktion

Fachwissen an Ratsuchende vermitteln – das gehört für Anwälte zum Beruf. Die Veröffentlichung von Videos ist eine Möglichkeit dafür. Rechtsanwalt Dr. Boris Schiemzik hat den Schritt vor die Kamera gewagt und erreicht regelmäßig zahlreiche Ratsuchende mit seinen Clips. Im Interview erklärt er, was ein gutes Rechtstipp-Video ausmacht, wo die Unterschiede zu Rechtstipps in Textform liegen und wie er anwalt.de, YouTube und andere Social-Media-Kanäle erfolgreich miteinander kombiniert. 

Wie häufig publizieren Sie Rechtstipps auf anwalt.de?  

Ich bemühe mich, ein- bis zweimal im Monat einen Rechtstipp auf anwalt.de zu veröffentlichen. Wenn es die Zeit erlaubt, sind es manchmal mehr Beiträge. Als Rechtstipp veröffentliche ich beides, also einen reinen Text oder eine Kombination von Text und Video. Allerdings sind es weniger Videoveröffentlichungen, da diese aufwendig sind. Ein Text-Rechtstipp ist schnell geschrieben. Zur Erstellung eines Videos braucht es zeitintensive Vorbereitungen. 

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Wie viel Zeit benötigen Sie für einen neuen Video-Rechtstipp? 

Die Erstellung eines Videos ist schon sehr kraft- und zeitraubend und bindet immer die Arbeitskraft mehrerer Personen. Die Erarbeitung eines Dreh-Skripts nimmt immer einige Stunden in Anspruch. Dabei ist dann der Dreh selbst noch harmlos. Die Post Production, also die Nachbearbeitung der Film- und Tonspuren mit einer Spezialsoftware, ist sehr aufwendig. Die Produktion eines Videos von A bis Z steht zu dem Verfassen eines schriftlichen Rechtstipps in keinem Verhältnis. Ein Rechtstipp ist sehr schnell geschrieben. Auch aufwendige Texte sind in wenigen Stunden finalisiert. Das Gute dabei ist: Den Text kann ich ganz allein verfassen, auch im Zug oder Hotel, wenn ich gerade Zeit habe. Überdies lässt sich der schriftliche Text korrigieren, wenn er mal fertig ist. Dies ist beim Video nicht möglich. 

Video-Rechtstipps können auf unterschiedlichste Art gestaltet sein, z. B. als Videoaufnahme, Animation oder Slideshow. Sie verwenden Videoaufnahmen. Wieso haben Sie sich für diese Form entschieden? 

Korrekt, wir verwenden Videoaufnahmen, weil diese authentisch sind und sich komplexe Sachzusammenhänge so gut erklären lassen. Am Ende des Tages bewertet und erklärt der Anwalt ja auch im Rahmen eines alltäglichen Mandantengesprächs komplexe Verhältnisse face-to-face. Unser Videoformat kommt dieser alltäglichen Beratungssituation am nächsten. Im Hintergrund unserer Videoaufnahmen laufen allerdings vertiefende Beschreibungen. Meist haben wir diese Beschreibungen als reinen Text verfasst. Allerdings experimentieren wir immer mehr mit verschiedenen Darstellungsformen wie Animation. 

Welche technischen Mittel nutzen Sie zur Aufzeichnung Ihrer Videos? 

Sie können sich sicher vorstellen, dass für die Erstellung eines Video-Rechtstipps eine größere Ausrüstung erforderlich ist. Auch der Aufbau braucht immer Zeit und relativ viel Raum. Das Problem ist, dass Aufnahmen in kleineren Räumen nicht so funktionieren, wie man sich das wünscht. Obwohl uns im Hamburger Büro von ROSE & PARTNER, wo wir zumeist drehen, drei Stockwerke zur Verfügung stehen, ist so ein Drehtag für das ganze Büro schon eine gewisse Zumutung. Im 2. Stockwerk ist dann mal für ein paar Stunden die Küche gesperrt und es gibt keinen Kaffee. Aber alle Mitarbeiter nehmen die Beschränkungen gern in Kauf, da sie es toll finden, dass wir in den neuen Medien vertreten und so sichtbar sind.  

Ansonsten benötigt man als Ausrüstung eine Kamera, ordentliches Stativ, ausreichend Lichtquellen mit Helligkeitsreglern, ein Mikrofon und eine Videoschnittsoftware. An der Produktion und dem Drehtag selbst sind immer mindestens drei bis vier Personen beteiligt. Ich bin auch nicht der Einzige bei ROSE & PARTNER, der vor der Kamera steht. Ich bediene die Themen Gesellschaftsrecht und KMU, da ich auf diese Themen in der Beratung spezialisiert bin. Darüber hinaus haben wir spezialisierte Anwälte vor der Kamera für die Themen Steuern, Aktienrecht, Start-ups, Stiftungen sowie Erb- & Familienrecht. Dabei halte ich die starke Spezialisierung für sehr wichtig. Die Spezialisierung unterscheidet uns von anderen YouTube-Anwälten oder Influencern. Wir zeigen Räume und Aspekte des Rechts, mit denen wir tagtäglich beschäftigt sind, über die wir Gutachten schreiben oder für Mandanten vor Gericht streiten. 

Nach welchen Kriterien legen Sie fest, ob sich ein Thema für einen Video-Rechtstipp eignet? Gibt es Unterschiede bei der Themenwahl für Rechtstipps mit und ohne Video?  

Da wir seit der Gründung von ROSE & PARTNER im Online-Marketing unterwegs sind, wissen wir sehr gut, was funktionieren müsste und was nicht. Im Großen und Ganzen verlassen wir uns da auf unser Bauchgefühl und den gesunden Menschenverstand. Wenn Sie mich zum Unterschied zwischen Video- und klassischem Text-Marketing fragen: Da gibt es schon kleine, aber feine Unterschiede. Die Gesetzmäßigkeiten in der Videowelt unterscheiden sich von denen des geschriebenen Wortes. 

YouTube-Videos können innerhalb des anwalt.de-Editors an beliebiger Stelle im Rechtstipp eingebunden werden. Wie beurteilen Sie die Handhabung des Editors? 

Die Nutzung des anwalt.de-Editors ist einfach. Ich finde es super, dass der Editor quasi wie ein TYPO3-Programm funktioniert und sowohl Bilder als auch Videos an jeder Stelle eingebunden werden können. Das haben Sie gut gemacht! Dies nutzen wir bei Bildern und Videos auch ausgiebig. 

Warum haben Sie sich dazu entschieden, auch Videos für Ihren Außenauftritt zu nutzen? 

Irgendwie ist das eine logische Konsequenz unseres Kanzleikonzepts. Als wir mit Bernfried Rose vor über 15 Jahren die Kanzlei gegründet haben, war uns klar, dass wir einige Dinge anders machen müssen als die bekannten Kanzleien. Das betrifft unsere Organisation als auch unsere Außendarstellung. Bei der Frage der Mandantengewinnung haben wir sehr schnell auf die Karte Online-Marketing gesetzt. Mit dem Videokonzept folgen wir letztlich den Gewohnheiten und Bedürfnissen der Menschen da draußen. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wenn mein 12-jähriger Sohn sich für die Funktion eines technischen Geräts interessiert, ruft er kein Gebrauchsanweisungs-PDF mit über 20 Seiten im Internet auf. Er geht auf YouTube und holt sich die benötigten Informationen qua Erklärvideo innerhalb von Minuten. Uns war schnell klar, dass dieser Mechanismus auch bei rechtlichen Fragestellungen funktionieren muss. 

Ist Ihnen der erste Schritt vor die Kamera leichtgefallen? 

Nein! Es ist eine eigene Welt, die einen zwingt, über den eigenen Schatten zu springen. Aber in einem guten Team macht es super viel Spaß, über den eigenen Schatten zu springen. Insbesondere am Anfang haben wir sehr viel gelacht und Gigabyte über Gigabyte an Video-Ausschuss produziert. Heute läuft es besser. 

Wie gehen Sie bei der Erstellung eines Videos vor? 

Die Erstellung der Drehbücher ist eigentlich ganz einfach. Bei der Frage der Dramaturgie sollte man sich zwingend an Steven Spielberg und Roland Emmerich orientieren. Nein, Scherz beiseite. Man muss ein klares Konzept und ein Video-Skript erarbeiten. Dabei gibt es – so glaube ich – kein Richtig und kein Falsch. Das gesamte Team, das vor der Kamera steht, probiert sich bei der Frage des Formats immer wieder neu aus. Die Videos werden auf der Grundlage von vollständigen Drehskripten oder auch nur mittels Stichworten in freier Rede produziert. Es gibt nicht den einen richtigen Schlüssel.  

Inwieweit stimmen Sie die Veröffentlichung von Rechtstipps innerhalb Ihrer Kanzlei ab?  

Jede einzelne Videoproduktion wird immer mit vielen Beteiligten in der Kanzlei abgestimmt. Sowohl thematisch als auch organisatorisch ist eine Abstimmung sinnvoll. 

Erleben Sie einen Unterschied zwischen Rechtstipps mit und ohne Video hinsichtlich der Anzahl an generierten Anfragen? 

Ich glaube, dass die Rechtstipps mit Video eine besondere Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Ich erlebe, dass Anrufer meine Videos thematisieren. Wir erhalten auch viel Zuspruch für unsere Videos. Allerdings kann ich nicht einschätzen, ob ein Video wirklich immer einem sehr guten, rein schriftlichen Rechtstipp vorzuziehen ist. Es kommt da schon auf das Thema an. 

Seit Kurzem kann der eigene YouTube-Kanal in der Visitenkarte des anwalt.de-Profils neben anderen Social-Media-Accounts verlinkt werden. Erwarten Ratsuchende – Ihrer Erfahrung nach –, dass Rechtsanwälte auch in sozialen Medien vertreten sind? 

Für den Rechtssuchenden ist es natürlich bequem, wenn der benötigte Anwalt omnipräsent ist. Es ist sicher eine Geschmacksfrage, aber ich denke schon, dass die Anwälte auch in den sozialen Medien vertreten sein sollten. Überhaupt sollten alle Anwälte, Ärzte und andere wichtige Dienstleister dort vertreten sein, wo die Kunden sind. 

Richten sich Ihre Social-Media-Kanäle an unterschiedliche Zielgruppen? Und differenzieren Sie, welche Inhalte Sie in welchem Kanal posten? 

Wir sind auf unterschiedlichen Social-Media-Kanälen aktiv. Auf den einzelnen Kanälen sind wir aber nicht gleich stark engagiert. Aktuell sind wir auf YouTube besonders aktiv, wovon Sie sich hier überzeugen können. Auf Facebook, LinkedIn, Twitter und Instagram versuchen wir unsere Kanzlei-Aktivitäten mal mit fachlichen Themen und mal mit Fun-Postings, wie kanzleibezogene Sportveranstaltungen, Partys und Kanzleiausflüge, in unterschiedlicher Form zu unterstreichen. Social-Media betreiben wir nicht nur für Mandanten, sondern auch für unsere Mitarbeiter – übrigens das wichtigste Asset, das wir haben. 

Teilen Sie die Rechtstipps, die Sie auf anwalt.de veröffentlichen, auch in den sozialen Medien?  

Wir teilen unsere Rechtstipps in der Regel auf mehreren Podien. Sie finden diese Rechtstipps auch bei uns auf der Homepage unter www.rosepartner.de. Brandaktuelle rechtliche und steuerliche Entwicklungen, wie neue Gesetzesinitiativen oder wichtige Rechtsprechungsänderungen, können auch bei uns auf dem ROSE & PARTNER-Blog oder etwa auf LinkedIn nachgelesen werden. 

Rechtsanwalt Dr. Boris Schiemzik ist Partner der Kanzlei ROSE & PARTNER – Rechtsanwälte Steuerberater aus Hamburg. Er berät seine Mandanten unter anderem als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und steht der „Deutschen Vereinigung der Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht" als Vorstand vor.  

(KGR; ZGRA) 

In den Ratgebern über Social Media für Anwälte und Kanzleimarketing finden Sie noch weitere hilfreiche Informationen und Tipps für Ihren Außenauftritt. 

Foto(s): ©privat/Dr. Boris Schiemzik

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