Mit Insolvenzplan von der KG zur AG: Der Fall Suhrkamp

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Suhrkamp-Gesellschafter Hans Barlach (39 Prozent Kommanditanteile) und Chefin des Verlags, Ulla Unseld-Berkéwicz (59 Prozent Anteile) sind völlig zerstritten. Jahrelang gab es Blockaden. Der Traditionsverlag geriet dadurch in Schieflage. Die Rettung war die frühzeitige Insolvenzeinleitung mit Ihren Sanierungswerkzeugen der Insolvenzordnung:

  • Insolvenzplan als Sanierungsplan
  • Möglichkeit der Umwandlung (z. B. von KG in AG)
  • Möglichkeit der Änderung Gesellschafter- und Mitspracherechte
  • Ausschluss eines Gesellschafters
  • Umwandlung Forderungen in Beteiligung an der Firma (debt to equity swap)
  • Beendigung ungünstiger Verträge
  • Wahlrecht des Insolvenzverwalters bei beidseitig noch nicht erfüllten Verträgen
  • Sonderkündigungsrechte des Insolvenzverwalters
  • Insolvenzgeld und Insolvenzgeldvorfinanzierung

Barlach hat die Insolvenzeinleitung und den Insolvenzplan bekämpft. Nach seiner Ansicht soll die Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) absichtlich herbeigeführt worden sein, um ihn als Gesellschafter herauszudrängen. Im Wege eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens versuchte er, den Insolvenzplan zu verhindern.

Das Insolvenzgericht Berlin hat den Insolvenzplan dennoch bestätigt. Dieser kann nun umgesetzt werden. Die alte Kommanditgesellschaft wird jetzt eine Aktiengesellschaft. Bei der Aktiengesellschaft sind die Mitspracherechte der Aktionäre weniger ausgeprägt als bei einer KG.

Stufe 1 der Insolvenzplanumsetzung: Es wurden neue Aufsichtsratsmitglieder bestellt: Gerhart Baum, Hans Magnus Enzensberger und Marie Warburgigen.

Tipp: Streit unter Gesellschaftern kann die Existenz der Gesellschaft bedrohen- und damit Arbeitsplätze, geschaffenes Know How und Vermögenswerte.

Die Wirtschaftsmediation ist eine Möglichkeit, frühzeitig - also vor einer Konflikteskalation - den Konflikt zu bewältigen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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