Mit über 55 Jahren zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

  • 2 Minuten Lesezeit

Ein Großteil der Selbstständigen, aber auch viele gut verdienende angestellt Beschäftigte entscheiden sich, wenn sie jung und gesund sind, für eine private Krankenversicherung (PKV). Die Kosten, die für die Tarife der privaten Krankenversicherungen aufzuwenden sind, liegen dann meistens über Jahre oder sogar Jahrzehnte unter den Beitragssätzen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu leisten wären.

Grund hierfür ist, dass sich die Systeme der GKV und der PKV grundlegend unterscheiden. Die Beiträge in der GKV werden ausschließlich nach dem Einkommen berechnet. Die Beiträge der PKV werden vereinfacht gesagt nach einer individuellen Gesundheitsprüfung berechnet. Um eine Steigerung der Beitragssätze im Alter abzufangen, bilden die Versicherer Altersrückstellungen. Die Tarife in der PKV erhöhen sich trotz der Altersrückstellungen jedoch in der Regel bei zunehmendem Alter. Wenn das Ende des Arbeitslebens dann näher rückt, möchten viele privat Krankenversicherte zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Grund hierfür ist, dass das Einkommen spätestens mit Eintritt in den Ruhestand in der Regel geringer ist als während der Zeit der Erwerbstätigkeit. Eine einkommensabhängige Beitragsberechnung wäre insofern „günstiger“ als die im Alter hohen Beiträge in der PKV. Bis zum 55. Lebensjahr ist ein Wechsel in der Regel sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige mehr oder weniger einfach möglich. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist ein Wechsel von der PKV in die GKV vom Gesetzgeber aber grundsätzlich nicht mehr vorgesehen.

Viele Berater, Versicherungsmakler, aber auch Rechtsanwälte behaupten gar, ein Wechsel in die GKV sei nach Vollendung des 55. Lebensjahres gänzlich ausgeschlossen. Diese Aussage stimmt so pauschal nicht. Es gibt mehrere Wege, auch nach Vollendung des 55. Lebensjahres von der PKV in die GKV zu wechseln. Diese werden nunmehr hier aufgezeigt.

1. Über die Familienversicherung zurück in die GKV

Ein Weg zurück in die GKV ist der Wechsel in die Familienversicherung des Ehegatten. Voraussetzung hierbei ist, dass der Ehegatte gesetzlich krankenversichert ist. Zudem darf der Wechselnde eine Selbstständigkeit nicht mehr hauptberuflich ausüben. Bei einem Minijob in Anstellung dürfen die monatlichen Bruttoeinnahmen des Wechselnden 520,- € nicht übersteigen (§ 8 SGB IV).

2. Über das Ausland zurück in die GKV

Ein weiterer (sehr aufwändiger Weg) ist über einen mindestens 12-monatigen Aufenthalt im europäischen Ausland zurück in die GKV zu wechseln. In einigen europäischen Ländern gilt für alle Einwohner oder Arbeitstätige eine Versicherungspflicht in der GKV. Von der ausländischen GKV kann dann unter Umständen in die deutsche GKV gewechselt werden.

Der Schritt von der PKV im Alter zurück in die GKV sollte gut überlegt und vorbereitet werden. Dieser Beitrag soll die möglichen Wege lediglich skizzieren.

Als Alternative zu einem Wechsel ist auch die Möglichkeit zu bedenken, in einen günstigeren Tarif bei dem vorhandenen Krankenversicherer zu wechseln (Stichwort Basistarif), die Selbstbeteiligung zu erhöhen oder zu einem anderen Versicherer zu wechseln.

Bei einer späten Rückkehr in die GKV gilt es zudem zu beachten, dass der Weg in die günstige Krankenversicherung für Rentner (KVdR) in der Regel versperrt ist.

Als Fachanwalt für Medizinrecht berate ich bundesweit Mandanten die Fragen zu einem Wechsel der Krankenversicherung haben.


Julian Jakobsmeier

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Medizinrecht


(Der Autor ist bundesweit im Gesundheitsrecht tätig)

Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/krankenkarte-gesundheit-geldb%c3%b6rse-491714/

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Julian Jakobsmeier

Beiträge zum Thema