Private Krankenversicherung - Beitragserhöhungen zurückfordern

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Alle Jahre wieder flattern Versicherungsnehmern von Ihren Versicherern Briefe ins Haus. Meist kurz vor Jahresende und meist verbunden mit einer Beitragserhöhung. Daran haben sich viele Versicherte mittlerweile gewöhnt.

Besonders ärgerlich ist dies bei der Privaten Krankenversicherung, die einem meist in jungen Jahren als besonders kostengünstig verkauft wurde und sich meist erst später, wenn auch Ehepartner und Kinder mit versichert werden müssen oder im Alter durch die regelmäßigen Beitragserhöhungen als Kostenfalle entpuppt.

Oft werden die Beitragserhöhungen damit begründet, dass höhere Kosten im Gesundheitswesen aufgefangen werden müssen. Jedoch sind diese Beitragserhöhungen nicht immer rechtens – und dann heißt es: Geld zurückfordern!

Wie kommt es zu unwirksamen Beitragserhöhungen?

Keine ausreichende Begründung

Für eine unwirksame Beitragserhöhung kann es viele verschiedene Gründe geben, denn auch die private Krankenkasse muss sich hierbei an strenge Regeln halten. Ein  häufiger Grund, warum eine solche Erhöhung unzulässig ist, ist die Tatsache, dass die Erhöhung nicht ausreichend begründet wurde. Denn damit eine Preiserhöhung überhaupt rechtens ist, reicht es nicht aus, dies nur formelhaft zu begründen oder schlicht den Wortlaut des Gesetzes wiederzugeben. Allgemein gehaltene Informationen genügen den Mitteilungserfordernissen des §203 Abs. 5 VVG nicht und die Erhöhung ist daher in einem solchen Fall bereits aus formellen Gründen unwirksam.

Schwellenwerte

Um die Kosten im Voraus genau zu kalkulieren und die Beiträge der Versicherten entsprechend anzupassen, bedarf es einer sorgfältigen Überlegung seitens der PKV. Es ist verständlich, dass die Kosten steigen, wenn die Ausgaben zunehmen. Allerdings ist die Erhöhung der PKV Prämien unwirksam, wenn die tatsächlichen Kosten nicht ausreichend gestiegen sind. Der Gesetzgeber hat hierfür Schwellenwerte festgelegt, um die Rechtmäßigkeit von Preiserhöhungen in der PKV zu gewährleisten. Damit eine Prämienerhöhung wirksam ist, müssen entweder die Gesundheitskosten im Vergleich zur ursprünglichen Kalkulation um mindestens 10 % ansteigen oder die Lebenserwartung der Versicherten um min. 5 % gestiegen sein. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, wird die Beitragsanpassung der PKV ebenfalls als unwirksam angesehen.

Geld zurückfordern!

Ist die Beitragserhöhung aufgrund einer der oben genannten Punkte nicht rechtens, haben Versicherungsnehmer die Chance gegen die PKV vorzugehen und ihr Geld zurückzufordern.

Jedoch ist dies aufgrund der Verjährungsfrist von drei Jahren nicht auf unbestimmte Zeit möglich. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Erhöhungsmitteilung zugestellt wurde.

Urteile geben PKV Kunden recht

Es liegen bereits mehrere Urteile von verschiedenen Gerichten vor, die den Versicherungsnehmern recht gegeben und die PKV zur Rückzahlung verurteilt haben.

Neben zahlreichen Urteilen von Instanzgerichten, wie beispielsweise dem Landgericht Frankfurt oder dem Oberlandesgericht Köln, konnte bereits im Dezember 2018 ein vielbeachtetes Urteil vor dem Bundesgerichtshof über die Klage eines Versicherten, der gegen die Preiserhöhung seiner PKV vorgegangen ist, für die Verbraucher erstritten werden.

Daraufhin urteilte der BGH noch einige weitere Male (z.B. Urteile vom 16.12.2020, 10.03.2021 sowie 14.04.2021) über die inhaltlichen Anforderungen an die Gründe der Beitragserhöhung. Demnach ist es erforderlich, die wesentlichen Gründe für die Neufestsetzung des Beitrages mitzuteilen, einschließlich der Angabe der Rechnungsgrundlage. Den Klägern vor dem BGH stehen aufgrund dieser Urteile nun mehrere tausend Euro als Rückzahlungsbetrag zu.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Rechtsanwaltskanzlei AdvoAdvice aus Berlin sagt deshalb: „Jeder Fall ist anders und muss individuell sorgfältig geprüft werden. Für die Nutzer einer privaten Krankenversicherung  ist es also noch lange kein Grund, wegen der vermeintlich “stärkeren”  Versicherung als Gegner sofort aufzugeben.

Vielmehr sollten die Versicherten anwaltlich prüfen, ob aufgrund der einer mangelhaften oder nicht ausreichenden Begründung einer Beitragserhöhung Ansprüche gegen die eigene private Krankenversicherung bestehen, um so zumindest einen Teil der Beträge zurückgezahlt zu bekommen.“ 

Dabei ist nicht immer ein Gerichtsverfahren nötig. „Häufig kann ein sinnvolles und geplantes Vorgehen ein Gerichtsverfahren unnötig machen. Die Gegenseite ist meistens nicht an einem langjährigen und teuren Verfahren interessiert, sondern wollen Problemfälle aus Ihren Bilanzen heraushalten.”, sagt Rechtsanwalt Klevenhagen. 

Beitragserhöhung unwirksam? – jetzt prüfen lassen!

Lassen Sie daher Ihre Beitragserhöhungen durch eine hierauf spezialisierte Kanzlei überprüfen und fordern Sie, am besten mit Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung, die Beitragserhöhungen der letzten Jahre zurück.

In der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB steht Ihnen hierfür Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen mit seinem Team als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Vereinbarten Sie gerne eine Termin für eine kurze telefonische Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten unter 030 921 000 40 oder schicken Sie uns eine Email an info@advoadvice.de.

Wenn Sie Ihre Private Krankenversicherung verlassen möchten und einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung anstreben, wenden Sie sich hierzu gerne an Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann. Auch wenn Sie bereits älter als 55 Jahre sind, ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt oder sie als Selbständiger privat krankenversichert sind, ist ein Wechsel in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung möglich.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Blog unter https://advoadvice.de/blog

Informationen zum Verlassen der Privaten Krankenversicherung finden Sie auf Anwalt.de unter:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/so-kann-man-die-private-krankenversicherung-pkv-verlassen-197865.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erfolgreicher-ausstieg-aus-der-pkv-als-selbstaendiger-203424.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ehepaar-wechselt-nach-55-lebensjahr-erfolgreich-in-die-gesetzliche-krankenversicherung-207442.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erfolgreicher-wechsel-in-die-gesetzliche-krankenversicherung-200306.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/private-krankenversicherung-kuendigen-wie-ein-wechsel-gelingt-206949.html

Foto(s): pixabay.de


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