Einbürgerung ohne Pass. Ist es möglich ohne Nationalpass in Deutschland eingebürgert zu werden?
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Die Ausgangssituation:
Ein Einbürgerungsbewerber erfüllt alle Voraussetzungen um eingebürgert zu werden. Als letzte Hürde verlangt die Einbürgerungsbehörde aber, dass ein gültiger Nationalpass aus dem Heimatland vorgelegt wird. Einen solchen besitzt der Einbürgerungsbewerber aber häufig nicht.
Der Hintergrund:
Warum verlangen die Behörden, dass bei der Einbürgerung ein Nationalpass vorgelegt wird?
Nach § 10 Abs. 1 StAG ist eine Voraussetzung der Einbürgerung, dass die Identität und die Staatsangehörigkeit des Antragstellers geklärt sind. Als Begründung wird angeführt, das Merkmal der Identitätsklärung diene sicherheitsrechtlichen Belangen der Bundesrepublik Deutschland.
Wie kann ich meine Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen?
Die Identität und Staatsangehörigkeit können mit einem gültigen Nationalpasses oder – als EU-Bürger– mit einem gültigen Personalausweis nachgewiesen werden.
Was gilt, wenn ich keinen Nationalpass vorlegen kann?
Die Einbürgerungsbehörden werden als erstes auf die Möglichkeit verweisen, dass der Antragsteller bei der zuständigen Botschaft des Herkunftslandes in Deutschland oder direkt im Heimatland einen Nationalpass besorgen soll/kann.
Was gilt, wenn ich keinen Nationalpass besorgen kann?
Ist der Einbürgerungsbewerber nicht im Besitz eines Nationalpasses und ist ihm dessen Erlangung objektiv nicht möglich oder subjektiv nicht zumutbar, so kann er seine Identität auch mittels anderer geeigneter amtlicher Urkunden (z.B. Führerschein, Dienstausweis oder Wehrpass) nachweisen.
Was gilt, wenn ich auch keine anderen amtlichen Urkunden besorgen kann?
Ist der Einbürgerungsbewerber auch nicht im Besitz solcher sonstigen amtlichen Dokumente und ist ihm deren Erlangung objektiv nicht möglich oder subjektiv nicht zumutbar, so kann sich der Ausländer zum Nachweis seiner Identität sonstiger Beweismittel z.B. nichtamtliche Urkunden oder Dokumente, die geeignet sind, die Angaben zu seiner Person zu belegen, gegebenenfalls auch Zeugenaussagen von Verwandten, bedienen.
Was gilt, wenn es überhaupt keine Beweismittel zum Nachweis der eigenen Identität gibt?
Die Identität des Einbürgerungsbewerbers kann ausnahmsweise allein auf der Grundlage seines eigenen Vorbringens als nachgewiesen anzusehen sein.
Was kann ich machen, wenn die Behörde die Einbürgerung trotzdem ablehnt?
Vereinbaren Sie einen Termin bei einem spezialisierten Rechtsanwalt der sich im Aufenthaltsrecht und im Einbürgerungsrecht auskennt. Dieser kann Ihnen bei der Begründung Ihres Einbürgerungsantrages helfen.
Der pauschale Verweis, dass eine Einbürgerung nur mit Nationalpass möglich ist, trifft nicht zu und muss nicht akzeptiert werden. Auch ohne einen Nationalpass ist eine Einbürgerung grds. möglich.
Ergebnis:
Ob eine Einbürgerung ohne Pass möglich ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
Menschen aus Afghanistan und Somalia haben gute Chancen auch ohne Pass eingebürgert zu werden. Antragsteller aus Syrien, der Ukraine und Eritrea dürften aktuell, aber auch gewisse Erfolgsaussichten haben ohne Pass eingebürgert zu werden.
Als spezialisierter Rechtsanwalt habe ich schon viele Antragsteller bei der Einbürgerung beraten und vertreten.
Julian Jakobsmeier
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Tätigkeitsschwerpunkt Aufenthaltsrecht
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