Miteigentum an einer spanischen Immobilie was tun bei Trennungswillen ?
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Miteigentum an einer spanischen Immobilie im Trennungs oder Scheidungsfalle
Praxisfall: Lebenspartner oder Eheleute kaufen eine Immobilie in Spanien jeweils zu 50% Miteigentum und dann kommt es zur Trennung bzw Scheidung.
WICHTIG. Zu beachten ist schon beim Immobilienkauf, welcher Gueterstand besteht und ob in der notariellen Kaufurkunde fuer die eheliche Gemeinschaft erworben wird (regelmaessig problematisch) oder jeweils zu 50% Miteigentum.
Beim Immobilienkauf ist zu folglich zu beachten.
Welcher Gueterstand haben die Eheleute: Deutscher gesetzlicher Gueterstand ist die Zugewinngemeinschaft (hinkende Vermoegenstrennung), wogegen der spanische gesetzliche Gueterstand die Guetergemeinschaft ist.
Auflösung der spanischen Gütergemeinschaft im Kontext einer Scheidung
Die Auflösung der Gütergemeinschaft im Kontext einer Scheidung impliziert die Beendigung des Miteigentums, das zwischen den Ehegatten an den gemeinsamen Gütern entsteht. Diese Situation ähnelt der gewöhnlichen Gemeinschaft, bei der jeder Ehegatte einen abstrakten Anteil am Gesamtvermögen hat, jedoch keinen konkreten Anteil an jedem einzelnen Gut. Die nach der Auflösung der Ehe entstehende Nachgemeinschaft wird nach den Regeln der Gütergemeinschaft geregelt, und ihre Liquidation erfolgt durch ein spezifisches Verfahren, das die Zuweisung von Gütern an einen der Ehegatten mit entsprechender finanzieller Entschädigung für den anderen umfassen kann.
Teilungsklage im Scheidungsverfahren
Die Teilungsklage ist ein unabdingbares Recht der Miteigentümer, das es jedem von ihnen ermöglicht, jederzeit die Teilung des gemeinsamen Gutes zu verlangen. Im Kontext einer Scheidung kann diese Klage mit der Klage auf Nichtigkeit, Trennung oder Scheidung verbunden werden, sofern keine Streitigkeit über das Eigentum an den Gütern besteht. Die Teilung kann außergerichtlich durch Vereinbarung zwischen den Parteien oder gerichtlich erfolgen, wenn keine Einigung erzielt wird. Im Falle unteilbarer Güter kann das Gut einem der Ehegatten zugewiesen werden, wobei der andere in bar entschädigt wird.
Steuerliche Auswirkungen der Auflösung der Gütergemeinschaft
Die Auflösung der Gütergemeinschaft im Rahmen einer Scheidung kann steuerliche Auswirkungen haben, insbesondere im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer und der Dokumentensteuer. Die Zuweisung von Gütern an einen der Ehegatten mit Entschädigung für den anderen stellt keine Übertragung dar, die dieser Steuer unterliegt, wenn sie dem Eigentumsanteil jedes Ehegatten entspricht. Übersteigt die Zuweisung jedoch den Eigentumsanteil, kann sie als steuerpflichtige Übertragung angesehen werden. Es ist wichtig, die lokalen Vorschriften und mögliche Ausnahmen in jedem Fall zu berücksichtigen und wir empfehlen eine umfassende Beratung in unserer Kanzlei durch RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Deutschland und Spanien, und spanischer Steuerberater.
Die Auflösung der Gütergemeinschaft im Rahmen einer Scheidung impliziert die Beendigung des Miteigentums zwischen den Ehegatten, das nach den Regeln der Gütergemeinschaft geregelt wird. Die Teilungsklage ist ein unabdingbares Recht, das im Kontext einer Scheidung ausgeübt werden kann und die Zuweisung von Gütern an einen der Ehegatten mit Entschädigung für den anderen ermöglicht. Darüber hinaus kann diese Auflösung steuerliche Auswirkungen haben, abhängig davon, wie die Zuweisung der Güter erfolgt und welche steuerlichen Vorschriften gelten. Es ist entscheidend, sowohl die rechtlichen als auch die steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen, um eine korrekte Liquidation der Gütergemeinschaft im Rahmen einer Scheidung zu gewährleisten.
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